Vollzug des BayStrWG - Widmung des Fußweges im Bereich des Waldkindergartens, vom Parkplatz auf FlNr. 4668/13 über die Götzinger Ache als beschränkt öffentlicher Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der im Zuge der Errichtung des Waldkindergartens gebaute Weg über die Götzinger Ache hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2021 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt beim Parkplatz auf Fl.Nr. 4668/13, Gemarkung Fridolfing, quert die Götzinger Ache über den neu errichteten Steg und verläuft über die Grundstücke FlNrn. 4434 und 4467 Gemarkung Fridolfing bis zum Beginn des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges auf FlNr. 4434, Gemarkung Fridolfing. Die Zustimmung der Eigentümer liegt vor. Die Gesamtlänge beträgt ca. 120 m.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fußweg auf FlNr. 4668/13 Gemarkung Fridolfing über den Steg über die Götzinger Ache bis zum Grundstück FlNr. 4434, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Baulastträger ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 09:10 Uhr