Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 19.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Auf das grundsätzliche Gebot, Flächen zu sparen, wird hingewiesen. Da ein konkreter Vorhabensbezug gegeben sei, sei die Standortwahl grundsätzlich plausibel dargelegt. Es wird empfohlen, eine möglichst effiziente Nutzung der Bauflächen sicherzustellen. Einer schonenden Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild soll in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung getragen werden. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung seien mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzuklären.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bestätigung, dass das Änderungserfordernis plausibel dargelegt ist, wird zur Kenntnis genommen. Anpassungen oder Änderungen der Entwürfe sind nicht erforderlich, da die Abstimmung mit den genannten Behörden (auch im Satzungsverfahren) erfolgt ist. Im Bebauungsplanverfahren werden noch einzelne Entwurfsänderungen vorgenommen, um allen geforderten Belangen gerecht zu werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 09:10 Uhr