Landratsamt Trauntein, SG 4.41 - Untere Immissionsschutzbehörde, Schr. v. 28.12.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf einen Widerspruch zu einem Gutachten vom 29.04.2014 zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „GE Strohhof I“ hingewiesen, wonach am IO 1 eine Immissionsrichtwertüberschreitung um bis zu 3,0 dB(A) vorläge.
Es dürfe nicht das gesamte Plangebiet als Emissionsfläche angesetzt werden.
Weiter sei die Abgrenzung der Emissionsbezugsflächen nicht ersichtlich

Stellungnahme der Verwaltung
Der Gutachter hat die schalltechnische Untersuchung überprüft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der erwähnte Widerspruch zwischen dem vorliegenden Gutachten und dem angeführten Gutachten zur 5. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2014 nicht vorliegt, da dem Gutachten zur 5. Änderung eine falsche Emissionsbezugsfläche zugrunde lag. Dies wurde zwischenzeitlich durch den Gutachter mit der unteren Immissionsschutzbehörde abgestimmt. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Gutachtens in diesem Bereich nicht erforderlich.
Das Gutachten wurde aber hinsichtlich der anzusetzenden Emissionsbezugsflächen entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes angepasst. Hierzu ist eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Begründung erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Die nötigen Änderungen werden in den Entwürfen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 09:10 Uhr