Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, E-Mail v. 18.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Eingriffsregelung wird gefordert, dass die Einwertung und Anerkennung der Fläche nach den Regeln des Leitfadens für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung erfolgen muss. Diese weiche von der Vorgehensweise der Bayerischen Kompensationsverordnung ab. Die abzubuchende Fläche solle abgegrenzt und in einem Plan dargestellt werden. Die dingliche Sicherung für die Fläche soll vorgelegt werden.
Am nordwestlichen Rand solle die Eingrünung verbessert werden.
Schließlich werden noch Hinweise bzgl. der nicht bepflanzten Grünflächen gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich ist im Rahmen der Bauleitplanung zur Ermittlung des Eingriffs/Ausgleichs der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des bayerischen Umweltministeriums anzuwenden. Dieser Leitfaden ist als Richtlinie einzustufen (Keine Norm oder Gesetz). In begründeten Ausnahmen kann davon abgewichen werden und ein anderer anerkannter Standard zur Herleitung des Eingriffs und Ausgleichs herangezogen werden. Es wird für das laufende B-Planverfahren die sog. Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) herangezogen, die ebenfalls einen rechtssicheren Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gewährleistet. Die Eingriffs-/Ausgleichsermittlung erfolgt hier mittels Wertpunkten. Die Lage der Ausgleichsflächen wird in einem Lageplan dargestellt, der Umweltbericht entsprechend angepasst.

Aufgrund der Flächenverfügbarkeit und des Bebauungskonzeptes ist es nicht möglich, am nordwestlichen Rand die Fläche der Ortsrandeingrünung zu vergrößern. Im Bebauungsplan sind für die Ortsrandeingrünung bereits Pflanzgebote aufgeführt (Pkt. 16.3), die eine Eingrünung gewährleisten.
Die nicht bepflanzten Grünflächen im Gewerbegebiet werden zur Steigerung der Biodiversivität als blütenreiches Extensivgrünland („Blumenwiese“) angelegt.

Beschluss

Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorgaben der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) mit Wertpunkten ermittelt. Die Lage der Ausgleichsflächen wird in einem Lageplan dargestellt, der Umweltbericht entsprechend angepasst.
I. Ü. soll gemäß Stellungnahme der Verwaltung verfahren werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 09:10 Uhr