Bauantrag zur Teilaufstockung der best. Lagerhalle zum Einbau von Büroräumen auf dem Grundstück FlNr. 3645/3 der Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße 42


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 13.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan oder eine andere Satzung liegt nicht vor. Die geplante Aufstockung zur Schaffung von Büros fügt sich hins. Art und Maß der baulichen Nutzung ein und ist somit planungsrechtlich zulässig.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die erforderlichen Abstandsflächen im Süden wohl nicht eingehalten sind. Eine planerische Darstellung fehlt. Die abschließende Beurteilung zur abstandsflächenrechtlichen Zulässigkeit und der Frage, ob ev. eine Abweichung möglich ist, obliegt der Genehmigungsbehörde.
Unmittelbarer angrenzend befindet sich die Bahnstrecke der DB; auf die Emissionen durch die Verkehrsanlage ist hinzuweisen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 08:14 Uhr