Bauleitplanung - Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Pietling, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 51 der Gemarkung Pietling beantragt die Änderung der Ortsabrundungssatzung Pietling. Hierzu wurde ein planerischer Vorschlag mit Festsetzung von Baugrenzen für Haupt- und Nebengebäude, Wandhöhen, Anzahl von Wohneinheiten für die Baukörper, Anordnung von Stellplätzen und Eingrünung vorgelegt. Die Geltungsbereichsgrenze soll nur im Hinblick auf die Eingrünung verlegt werden, ansonsten aber unverändert bleiben. Wesentlicher Änderungsinhalt ist insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten, da die Satzung in der bisher geltenden Fassung eine Beschränkung auf max. 2 je Gebäude beinhaltet.

Die Anordnung der geplanten Wohngebäude in Form einer Hofsituation lehnt sich an vorhandene Bebauungen in Pietling an und soll eine abschnittsweise Umsetzung ermöglichen. Zur ortsplanerischen Einordnung haben auch Abstimmungen mit dem Kreisbaumeister sattgefunden. Eine Bebauungs-Form wie nun beantragt wurde dabei für möglich erachtet.

**** 19.07 Uhr, GR Dr. Andreas Neubauer erscheint zur Sitzung ****

Die Art der baulichen Nutzung ist jetzt und auch in Zukunft ein Dorfgebiet (MD). Allerdings befinden sich in der unmittelbaren Umgebung verschiedene Emittenten (Gaststättenparkplatz, Bäckerei, Tierhaltung etc.), deren Einwirkungen auf die geplante Bebauung noch zu untersuchen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt sein grundsätzliches Einverständnis zur Änderung der Satzung. Immissionsschutzrechtliche Belange sind vorab gutachterlich zu prüfen. Die Kosten des Verfahrens (auch für nötige Gutachten) hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2021 08:52 Uhr