Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges auf den Grundstücken FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Der als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Weg in Strohhof auf den FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing ist teilweise in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Zweckbestimmung zur Erschließung verloren. Die öffentliche Widmung ist somit aufzuheben. Der Weg beginnt im Ortsteil Strohhof zwischen den Grundstücken FlNr.4721/4 und 4756/5, Gemarkung Fridolfing, verläuft auf einer Länge von ca. 143m und mündet in den Weg auf FlNr. 4758/2, Gemarkung Fridolfing, der eine Länge von ca. 341m aufweist. Die Gesamtlänge des Weges beträgt somit ca. 484m.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Widmung des Feld- und Waldweges auf FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing auf einer Länge von ca. 484 m aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen und das Bestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.05.2021 08:52 Uhr