Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung als Ersatzbau für das ehem. landwirtschaftl. Wohngebäude, FlNr. 16, Gmkg. Pietling, Hauptstr. 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 7

Sachverhalt

GR Lenz Johann hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Pietling in der Fassung vom 10.03.2005. Die in der Satzung festgesetzte seitliche Wandhöhe von max. 6,40 m wird mit 7,14 m überschritten; dies erscheint jedoch vorliegend vertretbar bzw. nötig, da an den Bestand profil- und traufgleich angebunden und so eine gestalterisch einwandfreie Lösung erreicht wird. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung sind Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen.
Die Erschließung ist gesichert.
Auf die Belange des südlich befindlichen Baudenkmals ist Rücksicht zu nehmen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zum Bauvorhaben herzustellen und der nötigen Ausnahme zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr