I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2020 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 26. November 2019 und 21. Januar 2020 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2020 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2019 bis 2023 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2020 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.794.400,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 8,34 Mio. € ist keine Ermächtigung zur Kreditaufnahme notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.704.500,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2020


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


§ 1
       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        20.558.500,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          9.138.300,00 
       ab.


§ 2
       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3
       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


       
§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


§ 5
       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.


§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:25 Uhr