Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13.01.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erlaubnispflicht für Bodeneingriffe nach Art. 7 BayDSchG wird textlich wie vorgeschlagen in die Satzung aufgenommen (bisher war hier nur die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG vorgesehen). Eine archäologische Untersuchung des gesamten Plangebietes zum jetzigen Zeitpunkt ist abzulehnen, da wegen der offenen Baugrenzen nicht feststeht, welche Bauflächen tatsächlich bebaut werden werden. Die Anregung, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB vorzunehmen, wird als nicht zielführend angesehen und daher nicht verfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Die Satzung wird bzgl. des Hinweises auf Erlaubnispflichten angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2021 08:25 Uhr