Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Krankenhausstraße-Nord weist eine Verbindung von den umliegenden Straßen Krankenhausstraße-Süd, Schwalbenweg und Obermühlstraße auf und leitet den dort anfallenden Verkehr an die anliegenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch an die Tittmoninger Straße mit Verbindung ortsauswärts weiter. Sie dient sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 ABS.
Beschluss
Die Krankenhausstraße-Nord weist eine Verbindung von den umliegenden Straßen Krankenhausstraße-Süd, Schwalbenweg und Obermühlstraße auf und leitet den dort anfallenden Verkehr an die anliegenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch an die Tittmoninger Straße mit Verbindung ortsauswärts weiter. Sie dient sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 ABS.
Vor Abschluss der Planungen soll mit den betreffenden Anliegern eine Anliegerversammlung zur Erläuterung der Maßnahme durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2023 10:34 Uhr