Aufstellung von Werbe- und Wahlplakaten in Fridolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.09.2017 | ö | 8.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Frech fragte nach, wer in der Gemeinde das Aufstellen von Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Stellwände erlaubt hat. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass Wahlwerbung grundsätzlich anders zu behandeln sei als herkömmliche Veranstaltungswerbung. Um das Aufstellen von Werbetafeln etc. zu regeln, ist der Erlass einer Plakatierverordnung notwendig. Fridolfing hat aktuell keine derartige Verordnung, somit gab es keine rechtliche Handhabe, die das Aufstellen von Wahlplakaten an Lichtmasten etc. verhindern konnte.
Datenstand vom 19.01.2023 10:34 Uhr