Bauhofverlagerung; Konzeptvorstellung und Freigabe der Eingabeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Architekten Aiblinger & Aiblinger vom gleichnamigen Büro in Traunstein erschienen.

Nach den vorbereitenden Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses (UBA) und den nochmaligen Überarbeitungen des Konzeptes wurde die Eingabeplanung nunmehr vorbereitet. Es soll nur der Gebäudeteil mit den Sozialräumen und den Werkstätten beheizt werden. Die Fahrzeughalle wird als Kalthalle hergestellt. Im Bereich des Waschplatzes wird eine einfache Zwischenüberdachung angebracht. Die Gebäude werden nach Südwesten bzw. nach Nordwesten verschoben, um den Zufahrtsbereich zu optimieren. Hinsichtlich der Bauweise erscheint die Herstellung des Sozialgebäudes mit Werkstätten mit Beton-Sandwichelementen im EG und Holzständer im OG wirtschaftlich und am geeignetsten. Die Bauweise der Kalthalle muss demgegenüber offenbleiben. Die Dacheindeckung ist in Blech geplant. Der Planungsstand gemäß Planstand vom 03.11.2017 wurde im Einzelnen von H. Aiblinger jun. erläutert. Außerdem wurde auf die Besonderheiten bei der Ausschreibung der Kalthalle hingewiesen.

Eine Prüfung hinsichtlich des Brandschutzes ist noch erforderlich, voraussichtlich genügt aber bei der Kalthalle die Anforderung zur Herstellung aus nicht-brennbaren Baustoffen. Ein Brandschutznachweis zu dem Bauvorhaben ist noch zu erstellen.

Das Heizkonzept (Pelletheizung, Aufenthaltsbereich mit Heizkörper, Werkstattbereich mit Lufterhitzern) wurde bereits in der UBA-Sitzung am 19.09.2017 festgelegt. Ein Fernwärmeanschluss an die bestehende Hackgutanlage von Fliesen Steinmassl wurde auftragsgemäß nochmals geprüft, ist jedoch wegen der Leitungsverluste und des noch geringeren Wärmebedarfes unwirtschaftlich. Der mögliche Wärmelieferant hat an einem Anschluss kein Interesse.

Von H. Aiblinger sen. werden die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme mit ca. 1,6 Mio. angegeben. Die mögliche Zeitschiene gemäß Anlage wurde ergänzend erläutert.

Nach dem Konzept ergeben sich Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Strohhof II“, die eine Bebauungsplanänderung erforderlich machen. – siehe TOP 3.

Auf weitere Detailnachfragen aus dem Gremium zum Technikraum im Obergeschoss, zur Konstruktion, Zwischenüberdachung, Holzschalung usw. verwies Bürgermeister Schild auf die sich nun anschließende Werkplanung, im Zuge derer diese Fragen noch geklärt werden können. Die Eingabeplanung kann gemäß der vorliegenden Planung auf den Weg gebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem erarbeiteten Konzept für die Baumaßnahme und der aufgezeigten Zeitschiene einverstanden und genehmigt die Eingabeplanung wie vorgestellt;
Gleichzeitig wird das im Baugenehmigungsverfahren erforderliche gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 13:53 Uhr