Bekanntgabe der Richtlinie über die Baugrundvergabe "Am Bergfeld" in Pietling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Einleitend gab Bürgermeister Schild bekannt, dass sich der Gemeinderat bereits in mehreren nichtöffentlichen Sitzungen mit der Aufstellung der Richtlinie befasst hat. Die Aufstellung dieser Richtlinie wurde aus dem Grund notwendig, da aufgrund mehrerer durch die EU-Kommission geführten Vertragsverletzungsverfahren, die von den Gemeinden praktizierten Einheimischenmodelle auf den Prüfstand gestellt und deren Rechtmäßigkeit bemängelt wurden.

Zwischenzeitlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit der Einheimischenmodelle mit europäischen Grundfreiheiten unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Auf Grundlage dieser Entscheidung haben sich die EU-Kommission, die Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen kommunalen Spitzenverbände auf Rahmenvorgaben einigen können, bei deren Anwendung die EU-Kommission keine Einwände mehr gegen die Einheimischenmodelle erhebt.

Die entwickelten Leitlinien dienen der europarechtskonformen Ausgestaltung städtebaulicher und sonstiger Verträge. Durch eine zwischenzeitlich durchführte Novelle des Baugesetzbuches wurde der § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ergänzt. Die Vorschrift wurde dahingehend erweitert, dass die Gemeinde auch städtebauliche Verträge „zum Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwache und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung“ schließen kann.

Aufgrund dieser Vorgaben wurde von Seiten der Verwaltung die vorgelegte Richtlinie über die Baugrundvergabe ausgearbeitet. In dieser Richtlinie wurden die von Seiten der Europäischen Kommission und den beteiligten Bundes- und Staatsministerien ausgearbeiteten Kriterien mit eingearbeitet. Außerdem wurde die im Aufsatz von Herrn Simon vom Bayerischen Gemeindetag dargestellten Eckpunkte wie z.B. Ortsbezug und soziale Kriterien berücksichtigt.

Anschließend wurden diese Richtlinien verlesen. Der Stichtag für die Angaben gemäß diesen Richtlinien, ist der Tag der Bekanntgabe somit der 10.11.2017.

Die Richtlinien werden öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde bekannt gemacht. Die neu verfassten Fragebögen werden morgen den Bewerbern zugesandt, die Bewerbungsfrist endet am 22.11.2017.

Die Baugrundvergabe aufgrund dieser Richtlinien soll dann in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Datenstand vom 08.02.2018 13:53 Uhr