Änderungsantrag von Rolf Kliem, Fichtenstraße 8 zur Bebauung der Grundstücke FlNrn. 1095/19 und /20 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn 25
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung von drei Stahlhallen für Lagerung und Versand auf den Baugrundstücken in Kaltenbrunn liegt eine Baugenehmigung vom 23.03.2016 vor. In der Sitzung am 25.07.2017 hat sich der Umwelt- und Bauausschuss bereits mit den beantragten Änderungen mit Aufstellung von Blechgaragen befasst und unter Hinweis auf die nicht eingehaltenen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II“ das Einvernehmen nicht hergestellt.
Nach einer Bauberatung im Landratsamt wurden die Eingabepläne abgeändert. Die Garage 1 im Norden soll so gekürzt werden, dass die Abstandsflächen eingehalten werden können. Weiterhin sollen noch weitere Blechgaragen aufgestellt werden (Typ 3).
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II“ Die bereits aufgestellten Blechgaragen widersprechen hinsichtlich der Dachüberstände weiterhin den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Desweiteren werden die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden nicht eingehalten und der Brandschutz ist ungeklärt.
Beschluss
Der UBA nimmt den neuerlichen Antrag zur Kenntnis und beschließt, an der ablehnenden Beschlusslage festzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2023 09:13 Uhr