Vorstellung der im Kernwegekonzept aufgenommenen Straßenabschnitte im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2017 ö 2

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass im Ratsinformationssystem das Konzept für ein Ländliches Kernwegenetz (LKWN) im Gebiet ILE Waginger See-Rupertiwinkel mit den dazu gehörenden Erfassungsbögen für das Gemeindegebiet Fridolfing zur Einsichtnahme bereitgestellt wurde.

Im Anschluss daran wurden folgende das Gemeindegebiet Fridolfing betreffende Maßnahmen kurz vorgestellt:

1.        Asphaltstraße von Fridolfing in Richtung Muttering
2.        Verbindungsstraße von Fridolfing nach Klebham
3.        Asphaltstraße in Richtung Hohenbergham
4.        Straße von Nilling über Polsing bis nach Kelchham
5.        Abzweigungsstraße von der TS26 nach Hilzham
6.        Asphaltstraße von Eizing nach Engelschalling
7.        Straße von Rautenham nach Thannsberg
8.        Asphaltstraße von der B20 in Richtung Kelchham
9.        Asphaltstraße von der B20 in Richtung Niederau
10.        Teil der Asphaltstraße von Fridolfing nach Hipflham
11.        Verbindungsstraße von Pietling nach Nilling
12.        Straße von der B20 in Richtung Kelchham
13.        Abzweigung von der B20 in Richtung Oberau
14.        Verbindungsstraße von der TS 25 in Richtung Hof
15.        Anbindungsstraße südlich von Spannbruck
16.        Verbindungsstraße bei Oberau

Bürgermeister Schild erläuterte anschließend, dass wohl bereits im Jahr 2018 eine Realisierung von Maßnahmen möglich sein wird. Aufgrund der Vielzahl der geplanten Maßnahmen wird es dann aber wohl ein bis zwei Jahre keine Förderung mehr geben. Insgesamt rechne er mit einem Umsetzungszeitraum von 10 Jahren.

Auf Nachfrage, ob den der Zustand dieser Straßen insgesamt so schlecht sei, erklärte Bürgermeister Schild, das der Unterbau dieser Straßen den Anforderungen insbesondere des landwirtschaftlichen Schwerverkehrs nicht genügen. Für die Verbreitung von 3,00 Metern auf 3,50 Metern ist eine Förderung im Rahmen des Kernwegekonzeptes vorgesehen. Sollten die Straßen breiter ausgebaut werden, erfolgt dies auf Kosten der Gemeinde.

Datenstand vom 08.02.2018 13:55 Uhr