Eigentümer FlNr. 234, E-Mail vom 06.01.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Nachricht wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird gefordert, das neu eingeplante Hauptgebäude sowie die Garage in geänderter Weise vorzusehen; hierzu wird eine Skizze vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Vorschlag ist aus ortsplanerischen und nachbarlichen Gründen nicht umsetzbar, da gegenüber dem nördlichen Nachbarn eine dominante „Riegelwirkung“ entstünde; außerdem wäre die Länge der Grenzbebauung aus nachbarschützenden Gründen nicht umsetzbar. Insgesamt lässt der Vorschlag gemäß Satzungsentwurf sowohl eine ausgewogene Bebauung zu als auch bleiben noch genügend Frei- und Gartenflächen im Süden und Westen. Daher sollte der Satzungsentwurf beibehalten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis und beschließt, dass keine Änderungen am Satzungsentwurf erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2023 09:05 Uhr