Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 19.12.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.09.2021 ö 1.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Auf die mittelbare Betroffenheit der Waldfläche auf FlNr. 229 wird hingewiesen. Die geplanten Häuser lägen teilweise im potentiellen Fallbereich ausgewachsener Bäume. Eine Gefahr könne aufgrund des zu geringen Abstandes nicht ausgeschlossen werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Da durch Haftungsausschlusserklärung nur Sachschäden ausgeschlossen werden können, hat die Verwaltung dem Eigentümer von FlNr. 234/3 empfohlen, vom Eigentümer des Waldes eine Grunddienstbarkeit dahingehend zu erlangen, dass die Bäume auf der FlNr. 229 in dem kritischen Bereich bestimmte Höhen nicht überschreiten (Nutzungsbeschränkung). Zusammen mit dem Eigentümer des Waldgrundstückes wurde sich schließlich darauf verständigt, dass im Bereich der „Beschränkungsfläche“ eine Rodung stattfindet und dort wieder Grünland hergestellt wird. Somit ist die Gefahrenlage für eine künftige Bebauung beseitigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; es ergibt sich kein Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 09:05 Uhr