Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wildzaunes mit Einfahrtstor auf den Grundstücken FlNrn. 3848 und 3657 der Gemarkung Fridolfing; Antragstellerin Margit Aicher, Hilzham 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Eine Privilegierung gem. §35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor.
Das Vorhaben beurteilt sich demnach gem. §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außen-bereich. Nach Angaben der Antragstellerin sollen im Schnitt 5 Schafe gehalten werden, es handelt sich daher um eine landwirtschaftsähnliche Nutzung, öffentliche Belange im Sinne des §35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nicht beeinträchtigt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Nachbareinwendungen wegen geringer bzw. fehlender Abstände zu den benachbarten, landwirtschaftlichen Flächen vorliegen.
Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße TS26 ist im Verfahren ggf. auch die Kreisstraßenverwaltung zu beteiligen.
Aus den Reihen des Gemeinderates wird die nicht dem Außenbereich angepasste Gestaltung des Einfahrtstores kritisiert.
Beschluss
Der Gemeinderat
nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB herzustellen. Die Zustimmung wird mit der Forderung einer guten Eingrünung des Einfahrtstores verknüpft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2018 10:14 Uhr