Anfrage zur Errichtung eines tiny-houses auf dem Grundstück FlNr. 1218 der Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 17/19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 05.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 05.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße-West“. Das Vorhaben mit einem Brutto-Rauminhalt unter 75 m³ wäre zwar grundsätzlich verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
  • Mindest-Wandhöhe 4,50 m;
  • HG – Hausgruppe festgesetzt;
  • Dachform/Dachneigung;
  • Dacheindeckung;
  • Dachüberstände.

Da Grundzüge der Planung berührt sind, sind Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB im Grundsatz nicht möglich.
Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, ob solche BV in den Baugebieten trotzdem zugelassen werden sollen. Eine Bezugsfallwirkung ist zu berücksichtigen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Vorhaben zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 04.12.2024 11:33 Uhr