Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses sowie eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1219 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstraße 11/11a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 05.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder einer städtebaulichen Satzung im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Vorhaben sind aus Sicht der Verwaltung wie folgt zu beurteilen:
- Die Aufstockung des 1-geschossigen Wohnhauses Nr. 11a erscheint planungsrechtlich möglich;
Ein Ersatzbau für das best. Gebäude Nr. 11, 2-geschossig, ev. mit Ausbau des DG erscheint planungsrechtlich möglich;
Die Errichtung eines weiteren Wohnhauses, 2-geschossig, wie im Lageplan dargestellt, erscheint planungsrechtlich möglich, soweit keine Belange des Artenschutzes bzw. des Naturschutzes entgegenstehen (bestehende Obstbaumwiese mit alten Bäumen!);
Eine GRZ von 0,3 (ohne Einbeziehung der Hangbereiche) erscheint denkbar, bei den Baukörpergrößen ist das Einfügungsgebot zu beachten.
Die Gebäude sollen Satteldächer mit ortsüblichen Dachneigungen erhalten;
Die Abstandsflächen nach BayBO sind einzuhalten;
2 Stellplätze/WE sind ausreichend.
Auf den Verkehrslärm, ausgehend von der Tittmoninger Straße ist hinzuweisen; ggf. ist grundrissorientiert zu planen oder es sind geeignete technische Vorkehrungen für Aufenthaltsräume zu treffen.
Die technische Umsetzbarkeit zum Kanalanschluss für die drei potentiellen Grundstücke wäre noch zu prüfen.
Das Grundstück liegt zwar derzeit an öffentlichen Verkehrsflächen an, allerdings ist die Zufahrt von der Dietwiesstraße zu schmal (ca. 2,60 m anstatt mind. 3,00 m) und von der Tittmoninger Straße gar nicht möglich. Unabdingbar für die Umsetzung der BV ist die Herstellung und Sicherung einer mind. 3,00 m breiten Zufahrt. Bei Teilung müssten entspr. Dienstbarkeiten für Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte bestellt werden. Die Erschließung ist (derzeit) nicht gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 04.12.2024 11:33 Uhr