Leitplanken an der Tittmoninger Straße - weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bestehende Schutzplanke an der Tittmoninger Str., zwischen den Hausnummern 21 und 35, entspricht nicht mehr den Anforderungen in Bezug auf das verbaute Material und die Einbauhöhe. So muss eine Straßenschutzplanke eine Mindesteinbauhöhe von 0,73- 0,78 m haben und als Pfosten dürfen doppel T- Profile nicht mehr verbaut sein. Zur Erneuerung der Schutzplanke wurde am 05.03.2024 ein EUB-Beschluss gefasst mit einer Kostenschätzung über ca. 15.000 €.
Da beim Aufmaß zur Angebotseinholung aufgefallen ist, dass in einem Teilbereich von ca. 100 m keine Schutzplanke vorhanden sei, obwohl die ausgehende Gefahr gleich zu bewerten sei wie an anderer Stelle, wo schon eine Schutzplanke steht, wurden nochmals die rechtlichen Rahmenbedingungen für innerörtliche Gemeindestraßen geprüft.
Schutzplanken werden durch die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme, kurz RPS, geregelt. Die RPS regelt schwerpunktmäßig Straßen außerorts und vorwiegend Staats- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen. Verpflichtungen für innerörtliche kommunale Straßen sind daraus nicht ableitbar.
Ergänzend wurde die PI Laufen um eine Stellungnahme gebetet. Lt. Stellungsnahme der PI muss die zuständige Straßenbaubehörde prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Minimierung von Gefahren geeignet sind. Die Verantwortung liegt daher beim Straßenbaulastträger, wie er die Gefahr einschätzt.
Nach dem vorliegenden Angebot wären für den Austausch der Schutzplanke inkl. einer Verlängerung um ca. 100 m rund 25.100 € aufzuwenden. Im Angebotspreis enthalten, ca. 3.000 € für die Demontage der bestehenden Schutzplanke.
In diesem Zusammenhang sollte auch entschieden werden, ob die bestehende ordnungsgemäße Schutzplanke auf Höhe der Tittmoninger Str. 39- 41 ersatzlos abgebaut werden soll.
Beschluss 1
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straßenschutzplanke im Bereich der Tittmoninger Straße ab ca. Hausnummer 21- 35 zu erneuern und um ca. 100 m Richtung Strohhof zu verlängern. Vor einer Beauftragung soll noch geprüft werden, ob eine Verlängerung nach Osten, bis auf Höhe des Anwesens Tittmoninger Straße 2 Sinn machen würde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Leitplanke ab ca. Tittmoninger Str. 39- 43 ersatzlos abzubauen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 22.04.2025 11:37 Uhr