Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 848, Gemarkung Pietling, Allerfing 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Es gibt auch keinerlei städtebauliche Satzung für den Ortsteil. Das Vorhaben ist demnach als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu werten, diese können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Durch das Vorhaben werden öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt; außerdem ist es gegen Bezugnahmen nicht abgrenzbar. Vorstellbar wäre allenfalls eine Nutzungsänderung im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Einbau im Bestand). Die Grundlagen hierfür müssten beantragt und näher geprüft werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2025 11:37 Uhr