Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 23.10.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Die Höhere Landesplanungsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass Erfordernisse der Raumordnung der 3. Änderung des Bebauungsplanes grundsätzlich nicht entgegenstehen. Auf eine möglichst schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sei zu achten. Die Planung sei im Detail mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Einwände gegen die Planung werden nicht vorgebracht. Der schonenden Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild wird zum einen durch die bereits vorhandene, den bisherigen Festsetzungen entsprechende Eingrünung und zum anderen durch das Pflanzgebot von großkronigen Bäumen Rechnung getragen. Die genannten Fachbehörden waren im Verfahren beteiligt und haben eigene Stellungnahmen abgegeben. Es besteht somit hierzu kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2025 11:09 Uhr