Rathaus - Errichtung eines zweiten Fluchtweges aus dem Dachgeschoss und Fassadensanierung, Maßnahmebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 2

Sachverhalt

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Gemeinderätin Monika Fuchs ist zur Sitzung erschienen (19.12 Uhr).
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Zu diesem TOP ist H. Tobias Aiblinger vom Büro Aiblinger&Aiblinger anwesend und erläutert die Planung.

Im Einzelnen sind folgende Gewerke notwendig und für die Ausschreibung bereits vorbereitet:
  • Dachreinigung
  • Gerüst
  • Maler
  • Naturstein (Tuffsteinmauer)
  • Schlosser inkl. Fundament
  • Taubenabwehr

Da im Dachgeschoss im Rahmen von öffentlichen Sitzungen mit gleichzeitiger Anwesenheit von mehr als 20 Personen zu rechnen ist, muss gemäß einer gutachterlichen Prüfung und Anforderung durch das LRA TS ein 2. baulicher Rettungsweg geschaffen werden. Das ursprüngliche Konzept einer Rettungsrutsche gemäß der damaligen Genehmigung wird bauaufsichtlich nicht mehr zugelassen. 
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz wird der Anbau einer filigranen Stahl-Außentreppe als am wenigsten beeinträchtigend beurteilt. Hierzu wurde durch das Planungsbüro ein entsprechender planerischer Vorschlag ausgearbeitet. Eine Vorabstimmung mit dem KBR hins. Podest und Laufbreite ist erfolgt.
Die Kosten für diese Außentreppe waren eigentlich im aktuellen Haushaltsplanansatz von 172.000 € nicht enthalten, sind aber mit diesem Ansatz abgedeckt.

Für den Anbau der Außentreppe ist noch ein Bauantragsverfahren durchzuführen.

Für die Außentreppe ist mit Kosten i. H. v. 50.000 € zu rechnen.
Die übrigen Maßnahmen sind mit 76.000 € geschätzt.
Die Nebenkosten sind derzeit mit 30.000 € angesetzt.

Die Fertigstellung aller Maßnahmen ist derzeit für KW 41 eingeplant.

Auf Nachfrage wurde Folgendes ergänzend beantwortet:
Für die Außentreppe wird ein nach Statik bemessenes Fundament benötigt.
Ein Stellplatz muss nicht zwangsläufig entfallen, sondern kann ggf. vor der Anlage verbleiben.
Der Durchgang im DG im Küchenbereich ist als ausreichend angesehen worden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung sowie die ergänzenden Ausführungen des Planungsbüros zur Kenntnis und beschließt, die Fassadensanierung und den notwendigen Anbau der Außentreppe wie vorgestellt durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2022 11:54 Uhr