Bauleitplanung: Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 2461, Gemarkung Fridolfing, OT Eberding - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf dem Grundstück FlNr. 2461, Gemarkung Fridolfing soll im südwestlichen Grundstücksteil zusätzliches Bauland ausgewiesen werden. Die rechtskräftige Ortsabrundungssatzung Eberding (Dorf) i.d.F. vom 28.01.2005 endet an der Grundstücksgrenze, das Grundstück befindet sich somit derzeit im Außenbereich. Um auf dem südwestlichen Grundstücksteil Baurecht zu ermöglichen, ist die Einbeziehung des Bereichs in die Ortsabrundungssatzung erforderlich.
Das Vorhaben wurde bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreisbaumeister Seeholzer) vorbesprochen, die Ausweisung einer zusätzlichen Bauparzelle nach Satzungserweiterung wurde dabei unter der Bedingung einer guten und wirksamen Ortsrandeingrünung positiv bewertet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 2461, Gemarkung Fridolfing, in dem bezeichneten Bereich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten.
Die Kosten des Verfahrens hat der Veranlasser zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2021 11:46 Uhr