Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 7.3

Sachverhalt

Die Krankenhausstraße-Nord weist eine Verbindung von den umliegenden Straßen Krankenhausstraße-Süd, Schwalbenweg und Obermühlstraße auf und leitet den dort anfallenden Verkehr an die anliegenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch an die Tittmoninger Straße mit Verbindung ortsauswärts weiter. Sie dient sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 ABS.

Beschluss

Die Krankenhausstraße-Nord weist eine Verbindung von den umliegenden Straßen Krankenhausstraße-Süd, Schwalbenweg und Obermühlstraße auf und leitet den dort anfallenden Verkehr an die anliegenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch an die Tittmoninger Straße mit Verbindung ortsauswärts weiter. Sie dient sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 ABS. 


Vor Abschluss der Planungen soll mit den betreffenden Anliegern eine Anliegerversammlung zur Erläuterung der Maßnahme durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 10:34 Uhr