Aufstellung von Werbe- und Wahlplakaten in Fridolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Frech fragte nach, wer in der Gemeinde das Aufstellen von Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Stellwände erlaubt hat. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass Wahlwerbung grundsätzlich anders zu behandeln sei als herkömmliche Veranstaltungswerbung. Um das Aufstellen von Werbetafeln etc. zu regeln, ist der Erlass einer Plakatierverordnung notwendig. Fridolfing hat aktuell keine derartige Verordnung, somit gab es keine rechtliche Handhabe, die das Aufstellen von Wahlplakaten an Lichtmasten etc. verhindern konnte.

Datenstand vom 19.01.2023 10:34 Uhr