Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 07.02.2017 hat inkl. Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.04.2017 bis einschl. 05.05.2017 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 10/2017 vom 29.03.2017 hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Ergebnis der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Sonstige Äußerungen oder Einwendungen sind nicht bekannt geworden.
Ergebnis der Behördenbeteiligung:
Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben:
Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz
Forstamt Traunstein
Amt für Landwirtschaft
Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:
1. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 02.05.2017
Das Schreiben (Anlage 10) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Empfehlung zur Klarstellung zu den Grünflächen sowie die genannten Mindestanforderungen an die Gestaltung könnten aus Sicht der Verwaltung noch aufgenommen werden.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, den Satzungsentwurf gemäß Sachverhalt anzupassen.
2. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 12.04.2017
Das Schreiben (Anlage 11) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Dienstbarkeitsbestellung zur Sicherung der Ausgleichsfläche liegt vor.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 02.05.2017
Das Schreiben (Anlage 12) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Versorgungsträger der Wasserversorgung wurde gehört. Das künftige Baugrundstück ist aus Sicht der Verwaltung keiner erhöhten Gefahr durch flächenhaft abfließendes Oberflächenwasser ausgesetzt; dennoch erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Eigentümer/Bauherrn. Die Schmutzwasserentsorgung wird über den Anschluss an die öffentliche Kanalisation sichergestellt. Die weitere konkrete Umsetzung der wasserwirtschaftlichen Ziele ist erst im Einzelgenehmigungsverfahren relevant. Altlastenverdachtsflächen sind nicht betroffen; zum Einzelgenehmigungsverfahren erfolgt ein entsprechender Hinweis an den Eigentümer/Bauherrn.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.
4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 22.03.2017
Das Schreiben (Anlage 13) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller wird auf den Erschließungsaufwand und etwaige Mehrkosten hingewiesen. Änderungen im Bauleitplanverfahren sind nicht veranlasst.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.
5. Bayernwerk, Schreiben vom 21.03.2017
Das Schreiben (Anlage 14) wird zur Kenntnis genommen.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.
6 Deutsche Telekom, Schreiben vom 03.05.2017
Das Schreiben (Anlage 15) wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragsteller wird auf die bestehenden Telekommunikationslinien hingewiesen. Änderungen im Bauleitplanverfahren sind nicht veranlasst.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; eine weitere Veranlassung im Bauleitplanverfahren besteht nicht.
7 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.06.2017
Das Schreiben (Anlage 16) wird zur Kenntnis genommen.
16 16 0 Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.