Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 23.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 4.2.4

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Demnach wird ein zusätzliches Gebäude für möglich erachtet, sofern hohe Ansprüche an die Gestaltung gestellt werden, um den Belangen der Denkmalpflege gerecht zu werden. Ein Garagengebäude solle planerisch fixiert werden, außerdem wird von einer verputzten Lochfassade abgeraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Um den gestalterischen Anforderungen gerecht zu werden, wird empfohlen, für den Hauptbaukörper eine vollständige, senkrechte naturbelassene Holzschalung anstatt der Lochfassade vorzusehen. Da es sich um eine Satzung nach § 34 BauGB handelt und um flexibel zu bleiben wird allerdings die Fixierung eines Garagengebäudes nicht empfohlen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.05.2023 11:46 Uhr