Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Geschäftsführer der Regionalenergie Fridolfing GmbH, Herr Michael Perkmann, sowie Frau Dr. Armbrecht vom Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel erschienen, um dem Gemeinderat das Projekt Kommunale Wärmeplanung vorzustellen.
Frau Dr. Armbrecht schilderte Eingangs dem Gemeinderat anhand einer Präsentation den gesetzlichen Rahmen hinsichtlich der Energieeffizienzrichtline (EED) der EU und dessen Umsetzung im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes bzw. des Landes-Klimaschutzgesetzes des Freistaates Bayern. Mit Inkrafttreten des Landes-Klimaschutzgesetzes entsteht die grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Für Gemeinden unter 10.000 EW wird durch den Landesgesetzgeber voraussichtlich ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
Bürgermeister Schild führte hierzu aus, dass für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, lt. Darstellung in der Informationsveranstaltung in Teisendorf, mit Kosten in Höhe von 7,00 € - 10,00 € pro Einwohner gerechnet werden muss. Demnach würden für Fridolfing Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € anfallen. Für die Erstellung der Wärmeplanung ist eine Förderung durch den Bund vorgesehen. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 % (sonst 60 %).
Frau Dr. Armbrecht ergänzte hierzu, dass bei einer Antragstellung mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Monaten gerechnet werden muss. Nach Vorlage des Förderbescheides muss dann die Planung in einem Zeitraum von 12 Monaten fertiggestellt werden.
Weiter erläuterte sie, dass beim Vorliegen einer gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Fördermöglichkeiten des Bundes zur Verfügung stehen, wenn die in der Planung ausgewiesene treibhausgasneutrale Wärmeversorgung eingesetzt wird. Bei Grundstücken, welche in einem Gebiet eines geplanten kommunalen Fernwärmenetzes liegen, gibt es dann keine Fördermöglichkeit mehr für Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen).
Im Verlaufe der anschließenden Diskussion wurde die Vor- und Nachteile einer Förderantragstellung im Jahr 2023 diskutiert. Es wurde klargestellt, dass man bei Stellung eines Förderantrages mit entsprechenden Planungsaufträgen bis zum Erlass des Förderbescheides warten muss, um nicht förderschädlich zu werden. Gleichwohl wurde festgestellt, dass ein im Jahr 2023 gestellter Förderantrag jederzeit zurückgezogen werden kann, wenn die Planungsarbeiten bereits früher in Auftrag gegeben werden sollen. Weiters wurde festgestellt, dass unabhängig von der Wärmeplanung das örtliche und überörtliche Fernwärme-/ Wärmenetz (innerorts) geplant wird und die Ergebnisse daraus in die kommunale Wärmeplanung überführt werden.