Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des best. Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 2168, Gemarkung Fridolfing, Lebenau 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 16.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine städtebauliche Satzung o. ä. oder ein Ortsteil nach § 34 BauGB liegt nicht vor. 
Im Zuge des Verfahrens soll die grundsätzliche Zulässigkeit eines Ersatzbaues nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB geprüft werden. Danach wäre die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn
  • das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist,
  • das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist,
  • das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird und
  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird.

Die genannten Voraussetzungen liegen aus Sicht der Gemeinde Fridolfing vor. Daher ist ein Ersatzbau grundsätzlich zulässig. Carport und Schuppen erscheinen unproblematisch, auf Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften ist jedoch zu achten. 
Um der Anforderung der Gleichartigkeit zum Bestand näherzukommen, sollte die Wandhöhe reduziert werden und ein Kniestock zur Ausführung kommen. Der Mehrung der Wohnfläche könnte dann noch zugestimmt werden.

Der Nachweis der gesicherten Zufahrt mittels Geh- und Fahrtrecht liegt vor.
Die Erlaubnis für die auf dem Baugrundstück vorhandene Kleinkläranlage läuft 2025 aus und muss somit neu beantragt bzw. verlängert werden.

Beschluss

Der EUB nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB im Grundsatz herzustellen. Die Bauweise sollte wie im Sachverhalt ausgeführt geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2024 08:46 Uhr