Vereidigung bzw. Gelöbnis der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 31 Abs. 4 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Johann Schild vereidigte gemäß Art. 31 Abs. 4 GO einzeln die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Frau Anna Marx
Frau Petra Ohlendorf
Herr Werner Schulzke und
Herr Johann Schild.
Die vorgenannten neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Marx, Schulzke und Schild haben den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid, Gemeinderatsmitglied Ohlendorf
das vorgeschriebene Gelöbnis geleistet mit den Worten:
„Ich schwöre (ich gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (ich gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (ich gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Die wiedergewählten Gemeinderatsmitglieder wurden vom 1. Bürgermeister daran erinnert, dass der von ihnen zu Beginn ihrer Amtszeit geleistete Eid weiterhin gilt und eine erneute Eidesleistung bzw. Ablegung des Gelöbnisses nicht notwendig ist.
Daran anschließend bat der 1. Bürgermeister den gesamten Gemeinderat für die nächsten 6 Jahre um sachliche Zusammenarbeit zum Nutzen und Wohle unserer Gemeinde und Bürger.
Datenstand vom 18.06.2020 11:42 Uhr