Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen gemäß Art. 35 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Eingangs wurde vom 1. Bürgermeister darauf hingewiesen, dass seit dem Jahr 2002 zusätzlich zum 2. Bürgermeister auch ein 3. Bürgermeister gewählt wurde. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und Wahrnehmung von Dienstgeschäften hat sich die Bestellung eines/r 3. Bürgermeisters oder Bürgermeisterin bewährt, so dass durch die gewonnenen positiven Erfahrungen empfohlen wird, es bei dieser Regelung zu belassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Wahlperiode 2020 bis 2026 gemäß Art. 35 Abs. 1 GO sowohl ein/e 2. Bürgermeister oder Bürgermeisterin wie auch ein/e 3. Bürgermeister oder Bürgermeisterin gewählt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2020 11:42 Uhr