Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Entwurf in der vorgelegten Fassung dem Anbindungsziel des LEP widerspricht
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Stellungnahme der Regierung wurde die Planung grundlegend überarbeitet, da Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB grundsätzlich den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Die ursprünglich angedachte Hallenerweiterung im Süden mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche wurde verworfen. Stattdessen soll der Bestand erhalten werden und im Westen lediglich noch Bauraum für den Anbau einer Waschhalle geschaffen werden. Der Bauraum für ein notwendiges Betriebsleiterwohnhaus im Osten wurde geschlossen, sodass die bebaubaren Flächen entsprechend eingegrenzt sind. Die nunmehr erarbeitete Planung dient ausschließlich der Bestandssicherung des best. Betriebes und sollte einschl. der vorgesehenen Eingrünung umsetzbar sein. Eine nochmalige Abstimmung mit der Höheren Landesplanungsbehörde im Rahmen des förmlichen Auslegungsverfahren ist erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der ROB zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Eine erneute Beteiligung der ROB ist erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2022 11:54 Uhr