Beschluss über die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen bzw. deren Ablehnung bzw. Beschluss über die Einstellung bzw. "Erledigung" des Bürgerbegehrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Nach Art. 18 a Abs. 14 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Wenn der Vorhabenträger für den geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „N 37 – Bei der Achmühle“, Manfred Rietzler der Stadt mitteilt, dass er seinen Antrag auf die Bauleitplanung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 37 – Bei der Achmühle, 2. Änderung) zurückzieht oder der Stadtrat die mit der Durchführung des Bürgerentscheides beabsichtigte Maßnahme(n) beschließt, kann bzw. könnte der in der Sitzung am 9. Juli 2019 beschlossene Bürgerentscheid zu diesem Vorhaben abgewendet werden.

Allerdings führt allein die Rücknahme des Antrags des Vorhabensträgers (noch) nicht zur Erledigung des Bürgerbegehrens bzw. zum Entfallen des Bürgerentscheids.

Maßgeblich ist dabei nicht Art. 18a Abs. 9 GO, sondern Art. 18a Abs. 14 GO (der bereits impliziert, dass eine Abhilfeentscheidung der Stadt nicht unter die Sperrwirkung fällt).  Nach Art. 18a Abs. 14 S. 1 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Das Bürgerbegehren hat die Einstellung der entsprechenden Bauleitplanung (B- und F-Plan) zum Ziel. Wenn die Stadt – in Folge einer Antragsrücknahme des Vorhabenträgers – die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse beschließt, wäre dieses Ziel erreicht und der Bürgerentscheid hätte sich materiell erledigt.

Damit entfällt nachträglich die Zulässigkeit. Der Stadtrat müsste dies in einem weiteren Beschluss feststellen; dieser Beschluss würde dann durch einen Aufhebungsbescheid (Widerruf) des Zulässigkeitsbescheids umgesetzt.

Mit Schreiben vom  23. Juli 2019 hat Herr Manfred Rietzler für das Festspielhaus erklärt, dass er seine Planungen für den „vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 37 – Bei der Achmühle, 2. Änderung“ nicht mehr weiterverfolgt und seinen damaligen Antrag zurückzieht. Damit kann durch einen entsprechenden, oben beschriebenen und nachstehend formulierten Stadtratsbeschluss der Bürgerentscheid abgewendet werden.

Noch ein paar Hinweise zur „Bindungswirkung“ dieses Aufhebungsbeschlusses: Dazu teilt uns das Landratsamt Ostallgäu als Aufsichtsbehörde Folgendes mit:

Nach Art. 18a Abs. 4 S. 2 GO gilt für den Abhilfebeschluss (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse) die Bindungswirkung des Art. 18a Abs. 13 S. 2 GO entsprechend. Nach Art. 18a Abs. 13 S. 2 GO kann der Abhilfebeschluss innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.

Innerhalb der Jahresfrist wäre eine erneute Bauleitplanung für einen Hotelbau am Festspielhaus daher möglich:

  • Wenn dies in einem erneuten Bürgerentscheid so beschlossen würde; der Bürgerentscheid kann auch durch den Stadtrat eingeleitet werden (Ratsbegehren).

  • Sich die Sach- oder Rechtslage wesentlich ändert.
Aus der Formulierung der Fragestellung in Verbindung mit der Begründung ergibt sich, dass es bei dem Bürgerbegehren um die konkrete Planung des Vorhabenträgers in der beabsichtigten Dimension und vor allem der Betroffenheit des Landschaftsschutzgebiets ging. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Stadt Füssen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (bzw. Angebotsplan) aufstellen, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob damit eine veränderte Sachlage im Sinne von Art. 18a Abs. 13. S. 2 GO gegeben ist. Bei einer Planung, die insbesondere nicht mehr in das Landschaftsschutzgebiet hineinragt halten wir das nicht für grundsätzlich ausgeschlossen.

Weitere Informationen dazu erfolgten im Rahmen der Beratung im Stadtrat.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Einstellung der Bauleitplanung „Hotel beim Festspielhaus“

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Rücknahme des Antrages des Vorhabenträgers des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ zur Kenntnis und beschließt, die Bauleitplanungen für das damit verbundene Vorhaben eines Hotelneubaus einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ vom 26. Juni 2018 und der Änderungsbeschluss für die 34. Änderung des Flächennutzungsplans für dieses Hotelprojekt vom 26. Juni 2018 werden hiermit aufgehoben.

Der Stadtrat stellt des Weiteren dazu fest, dass damit die vom Stadtrat in der Sitzung am 9. Juli 2019 beschlossene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bzw. der Bürgerentscheid entfällt, weil sich dieser mit dem vorstehend genannten Aufhebungsbeschluss materiell erledigt hat.

Beschluss 2:
Nachhaltige Sicherung des Betriebs des Festspielhauses

Ungeachtet des vorstehenden Beschlusses ist dem Stadtrat die nachhaltige Sicherung des Betriebes des Festspielhauses als wichtige Kultureinrichtung für die Stadt und das gesamte Allgäu ein wichtiges Anliegen. Der Stadtrat der Stadt Füssen ermächtigt und beauftragt die Verwaltung,  

  1. mit dem Betreiber des Festspielhauses dessen weiteren Planungen hinsichtlich des künftigen Betriebes des Festspielhauses
und
  1. alle realistischen Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung

zu besprechen, zu untersuchen und dem Stadtrat zeitnah zur Beratung und weiteren Entscheidung vorzulegen. Die Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Vereine sind frühzeitig  in die weiteren Entwicklungen mit einzubinden.

Diskussionsverlauf

Herbert Dopfer möchte den 2. Teil des Beschlusses dahingehend ergänzt wissen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig zu beteiligen sind. Dem schließt sich auch Dr. Martin Metzger an. Für Peter Hartl ist dies selbstverständlich, kann aber gerne ergänzt werden.

Lothar Schaffrath stimmt dem Beschlussvorschlag nur schweren Herzens zu. Es sei schade, dass es so weit gekommen ist.

Auch Michael Jakob ist der Ansicht, dass es für das Festspielhaus schlecht aussehe. So wie bei diesem Verfahren dürfe es künftig nicht mehr laufen. Der Stadtrat ist der von der Bevölkerung gewählte Entscheidungsträger und müsse im Sinne der Stadt handeln. Außerdem solle man sich von den knapp 2.000 Unterschriften nicht täuschen lassen: Vielleicht gebe es noch 10.000 Bürger, die anderer Meinung sind.

Heinz Hipp führt aus, dass ihn selten ein Thema wie dieses so belastet hat. Er erinnert an die damalige Arbeitsplatzsituation und die Übernachtungszahlen die unter 1 Mio. lagen. Die Entscheidung von Herrn Rietzler, das Projekt zu stoppen bedauere er zutiefst. Nicht nur weil die Stadt das Festspielhaus verliere, sondern auch weil ein Investor verloren gehe, der das Festspielhaus wieder nach vorne gebracht hat. Füssen sei leider allzu oft die Stadt der versäumten Chancen. Es wäre an der Zeit gewesen, mit dieser Tradition zu brechen.

Ursula Lax spricht sich ebenfalls für eine Bürgerbeteiligung aus, aber es muss jedem klar sein, dass nicht alle Bürger mitgenommen werden können. Sie sei verwundert, dass sich erst jetzt einige für das Festspielhaus aussprechen. Dies hätte früher passieren müssen; sie hofft, dass es jetzt nicht zu spät ist.

Winfried Gößler erinnert an Aufführungen für die Schulen im Festspielhaus und dass manch einer dadurch seinen Weg in die Zukunft gefunden hat. Er betonte, wie wichtig dieses Festspielhaus damit auch für die Bildungseinrichtungen ist.

Christine Fröhlich spricht einen Beschluss aus dem Jahr 2015 an, in dem ein grundsätzliches Einverständnis der Stadträte ausgesprochen wurde – aber eben auch nicht mehr. Daraus eine grundsätzliche Zustimmung zu schließen, gehe für sie zu weit. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Entwurf zu machen. Erst deutlich später wurden dann die heute aufgehobenen Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw.  Flächennutzungsplan-Änderungsbeschlüsse gefasst. Die Emotionen müssen herausgenommen werden, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Der Vorsitzende entgegnet, dass nicht durch den Stadtrat Emotionen in dieses Verfahren eingebracht worden sind. Er entgegnete den Ausführungen von Christine Fröhlich, dass die Größe und die Situierung des Baufensters von Anfang an fest standen.

Brigitte Riedlbauer ergänzt, dass die Gegenargumente oft unsachlich und nicht immer in der Sache richtig waren. Für sei ein als „Gutachten“ bezeichnete Erfassung eines Vorsitzenden des Bundes Naturschutz keine objektive Grundlage, sondern zeige eher wieder die in Frage zu stellende Vorgehensweise des Bund Naturschutzes bzw. des Kreisfischereivereins, die im Wesentlichen darauf gerichtet war, Stimmung zu machen.. Außerdem sei schon anzumerken, dass zwei am Bürgerbegehren beteiligte Organisationen selbst im Landschaftsschutzgebiet liegen.

Dr. Martin Metzger erinnert an die Sitzung 2015 im Haus Hopfensee. in der ein Hotelbau vorgestellt wurde. Der Stadtrat konnte sich dies damals vorstellen. Allerdings sei dies keine endgültige Einladung gewesen, hier ein Hotel zu bauen. Es sei ein gutes Projekt aber zum falschen Zeitpunkt. Ein derartiges Hotel verbrenne viel CO2 und wenn es Bürger gibt, die dies nicht wollen, müssen auch diese ernst genommen werden.

Dr. Christoph Böhm entgegnet, dass sich die Gegner nach der Sitzung im Januar 2015 hätten informieren können, stimme nicht. Es war damals ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt.

Gerlinde Wollnitza stellt den Antrag zur Geschäftsordnung dieses Thema jetzt abzuschließen, da jede weitere Diskussion zu nichts mehr führe.

Der Vorsitzende erinnert abschließend noch daran, dass lt. Auskunft von Herrn Rietzler das Festspielhaus 2019 und 2020 auf „Sparflamme“ betrieben werde. Gelder wie in der Vergangenheit werde Herr Rietzler nicht mehr investieren.

Beschluss 1

Einstellung der Bauleitplanung „Hotel beim Festspielhaus“

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Rücknahme des Antrages des Vorhabenträgers des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ zur Kenntnis und beschließt, die Bauleitplanungen für das damit verbundene Vorhaben eines Hotelneubaus einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ vom 26. Juni 2018 und der Änderungsbeschluss für die 34. Änderung des Flächennutzungsplans für dieses Hotelprojekt vom 26. Juni 2018 werden hiermit aufgehoben.

Der Stadtrat stellt des Weiteren dazu fest, dass damit die vom Stadtrat in der Sitzung am 9. Juli 2019 beschlossene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bzw. der Bürgerentscheid entfällt, weil sich dieser mit dem vorstehend genannten Aufhebungsbeschluss materiell erledigt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nachhaltige Sicherung des Betriebs des Festspielhauses

Ungeachtet des vorstehenden Beschlusses ist dem Stadtrat die nachhaltige Sicherung des Betriebes des Festspielhauses als wichtige Kultureinrichtung für die Stadt und das gesamte Allgäu ein wichtiges Anliegen. Der Stadtrat der Stadt Füssen ermächtigt und beauftragt die Verwaltung,  

  1. mit dem Betreiber des Festspielhauses dessen weiteren Planungen hinsichtlich des künftigen Betriebes des Festspielhauses
und
  1. alle realistischen Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung

zu besprechen, zu untersuchen und dem Stadtrat zeitnah zur Beratung und weiteren Entscheidung vorzulegen.

Die  Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Vereine sind frühzeitig in die weitere  Entwicklung mit einzubinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2019 10:53 Uhr