Zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst einmal die aktuelle Beschlusslage:
Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017:
Einmaliger Zuschuss 35.000 €
Beschlusslage 31.07.2018:
Schuldendienstbeihilfe von 4.800 € p.a. für 10 Jahre 48.000 €
Beschlusslage 27.11.2018:
Bürgschaft über 60.000 €
Beschlusslage 14.05.2019:
Ersatz Schuldendiensthilfe durch Zuschuss 48.000 €
Die FRB haben das Finanzierungskonzept nun nochmals überarbeitet, s. Anlage.
Die gesamten Baukosten betragen (wie zuletzt) brutto: 359.308,60 €
An Eigenleistung werden erbracht (brutto berechnet): 27.810,30 €
./. Eigenkapital 85.000,00 €
./. Zuschuss Stadt Füssen (SR 14.05.) 83.000,00 €
./. Zuschuss BLSV (20% der förderf. Kosten) 66.820,88 €
./. Zuschuss LRA OAL (10 % d. ff. Kosten) 33.410,44 €
./. Darlehen BLSV (10 % d. ff. Kosten) 33.410,44 €
Zu finanzieren über Darlehen Bank 30.000,00 €
Bei der Festlegung der Bürgschaftshöhe wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass neben dem Bank-Darlehen auch für das Darlehen des BLSV eine Bürgschaft zu übernehmen ist und die Zuschüsse BLSV und LRA OAL über Darlehen vorzufinanzieren und damit zu verbürgen sind.
Die Bürgschaftssumme müsste damit auf 203.641,76 € (-40 k€) erhöht werden.
Nach vorheriger Rücksprache mit dem Landratsamt Ostallgäu wäre die Übernahme einer Bürgschaft bis zu 150 k€ in diesem Haushaltsjahr genehmigungsfrei möglich. Es wurde daher bei einem Finanzierungsgespräch am 13.06.2019 in Aussicht gestellt, bis zu diesem Betrag einen SR-Beschluss zu unterstützen.
Die FRB haben sich bereits bei dem Finanzierungsgespräch verpflichtet, auf einer weiteren Mitgliederversammlung Mitte Juli neben einem Beschluss über das Finanzierungskonzept auch einen um nochmals 20,- € erhöhten Sonderbeitrag von dann bis zu 40,- € pro Mitglied/Jahr beschließen zu lassen, der dann erhoben werden kann, wenn die Darlehen nicht aus laufenden Einnahmen bedient werden können. Bei der derzeitigen Mitgliederzahl von 150 würden sich darauf Einnahmen von 6.000 Euro p.a. erzielen lassen, die die langfristigen Darlehen mit Zins und Tilgung von ca. 5.000 Euro abdecken könnten.
Die Bank hat daraufhin die Konditionen für die notwendigen Darlehen berechnet und am 28.06. mitgeteilt:
„Wir haben die Varianten berechnet und bei uns im Haus besprochen. Die Möglichkeit mit der Bürgschaft von "nur" einem Teilbetrag in Höhe von 117.000 EUR (150 TEUR abzgl. Teilbetrag 33 TEUR für BLSV-Darlehen) ist nicht möglich, da hier aufgrund dem höheren Zins in der Vorfinanzierungszeit der Kapitaldienst aus dem Überschuss der Planzahlen nicht mehr tragbar wäre.
Wir könnten folgende Variante anbieten und bräuchten hierfür die Komplettbürgschaft der Stadt Füssen in Höhe von 204.000 EUR:
• Darlehen zur Vorfinanzierung der Zuschüsse + BLSV-Darlehen in Höhe von 134.000,00 EUR mit einem variablen Zinssatz von 1,5 % für maximal drei Jahre ohne Tilgung. Jederzeitige Teilrückzahlung möglich sobald Gelder eingehen, Belastung aus der Zinszahlung 2.010 EUR pro Jahr
• Darlehen 70.000,00 EUR Laufzeit 25 Jahre mit einem Zinssatz in Höhe von 1,35 % fest für 10 Jahre = eine jährliche Belastung von ca. 3.300 EUR für die ersten 10 Jahre
Die Zinssätze sind tagesaktuell und sind für 10 Tage gültig.
Somit ergibt sich eine jährliche Belastung von 5.310 EUR während der Vorfinanzierungszeit und dies wäre aus dem Überschuss laut Planzahlen für 2020 in Höhe von 7.735 EUR tragbar.
Die vereinbarte jährliche Sonderabgabe der Mitglieder würde dann als zusätzlicher Puffer zur Verfügung stehen, falls die geplanten Einnahmen für die Folgejahre nicht erreicht werden können.
Wichtig wäre aus unserer Sicht, dass die geplanten Baukosten nicht überschritten werden. Eine zusätzliche Finanzierung einer Baukostenüberschreitung wäre aus momentaner Sicht aufgrund des knappen Kapitaldienstes nicht möglich und würde den finanziellen Rahmen des Vereins übersteigen.“
Finanzierungskonzept und Sonderbeitrag wurden am 11.07.2019 in der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.
Zur Realisierung des gesamten Projekts ist nunmehr also noch die Erhöhung der städtischen Bürgschaft auf 204 k€ erforderlich, die nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates auch noch von der Rechtsaufsicht genehmigt werden müsste.