Haushaltssatzung und der Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die beiliegenden Unterlagen zum 1. Nachtragshaushalt der Stadt Füssen, dort insbesondere auf den Vorbericht, in dem die wesentlichen Angaben enthalten sind, verwiesen.

Der HFP-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.07.2019 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss zum Nachtragshaushalt gefasst.

Auf Grund der im HFP bereits angesprochenen noch zu ergänzenden Ausgaben für die Sanierung des ehemaligen Gärtnerei-Geländes in Niederried (SR-Beschluss 28.05.2019) werden die Nachtragshaushaltssatzung und – plan nachgereicht.

Ergänzung 25.07.2019:
Der Nachtragshaushalt wurde abschließend erstellt und bereits mit der Rechtsaufsicht abgestimmt.

Zu den Änderungen im Stellenplan geben wir noch folgende Erläuterungen:
Der Stellenplan der Stadtverwaltung (= tarifvertraglich Beschäftigte) konnte durch Umstrukturierungsmaßnahmen und durch Ausscheiden von Beschäftigten in den Ruhestand um 2,0989 Stellen reduziert werden.

Im Bereich der Stadtwerke Füssen gab es wegen Umstrukturierungsmaßnahmen eine Erhöhung um 1,2000 Stellen.

Beim Eigenbetrieb (Forggensee-Schifffahrt) gab es eine Stellenerhöhung um 0,5187 Stellen aufgrund zusätzlich eingestellter Saisonbeschäftigter.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2019 im vorgelegten Entwurf.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2019 im vorgelegten Entwurf.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Baderhat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 08.10.2019 10:53 Uhr