Bebauungsplan W 71 – Von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße; Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss, Verfahrensbeschluss, Beschluss zu den Kosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Für die Flächen im Plangebiet bestehen von privater Seite Entwicklungsabsichten zur Nachverdichtung. Unter anderem lag ein Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des Gebäudes von-Freyberg-Straße 21 vor. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dazu das kommunale Einvernehmen; das LRA OAL sah den Antrag jedoch nicht als nach § 34 BauGB genehmigungsfähig an.

An der von-Freyberg-Straße befinden sich nördlich bereits viergeschossige Bauten. Auf der Südseite folgt zweigeschossige Bebauung, teils mit Dachgeschossausbau. Der straßenzugewandte Bereich weist im Vergleich mit der restlichen Bebauung der von-Freyberg-Straße niedrige Gebäude auf. Die Hinterliegerbebauung zur südlich parallel verlaufenden Rudolfstraße hingegen ist kleinteiliger. Bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB stehen den Nachverdichtungsabsichten Bedenken entgegen. Zur Wahrung des Ortsbildes und der städtebaulichen Ordnung ist es daher erforderlich bauleitplanerisch tätig zu werden.

Es kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit einfachen Festsetzungen nach § 30 Abs. 3 BauGB kann die bauliche Abstufung von der von-Freyberg-Straße zu den Hinterliegern geregelt werden. Dieser Bebauungsplan dient somit gleichsam zur Nachverdichtung, dem Ortsbild und der Wahrung der städtebaulichen Ordnung. Die Festsetzungen werden auf das Nötige beschränkt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 71 – von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße. Ziel ist die Nachverdichtung der Bebauung mit der Möglichkeit der Aufstockung.
  2. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans und billigt diesen für das weitere Verfahren.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
  4. Die Kosten des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens trägt der Eigentümer des Grundstücks von-Freyberg-Straße 21. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger bittet darum, angesichts der Wohnungsprobleme künftig in jedem neuen Bebauungsplan mit aufzunehmen, dass die Wohnung keine Zweitwohnungen werden dürfen. Der Vorsitzende  antwortet, dass dies nur über den § 22 Baugesetzbuch möglich ist und einer städtebaulichen Rechtfertigung bedarf.
 
Des Weiteren fehlt Dr. Martin Metzger das Verständnis dafür, dass die Gebäude auf der Nordseite  4-geschoßig sind. Man könne nicht ohne weiteres auf der Südseite 3-geschoßig bauen ohne dass  in der Mitte  etwas komische gemacht werde und eine Straße weiter südlich nur noch 2-geschoßig. Er verstehe hier die Forderungen des Landratsamtes nicht.

Je kleiner der Plan sei um so kostengünstiger sei er.  Warum lasse man dann nicht die nächste Reihe einfach draußen. Wenn jetzt 2-geschoßig festgelegt werde, müsse womöglich nochmals in ein paar Jahren darüber diskutiert werden, wenn hier auch dreigeschoßig gebaut werden möchte.

Der Vorsitzende schließt sich dem Vorschlag an und schlägt vor, die  Grundstücke Fl.Nr. 771/12, 772/2 und 772/4  mit einzubeziehen und der Rest soll herausgelassen werden.

Nach weiterer kurzer Beratung erinnert Ursula Lax daran , dass in der Innenstadt nicht unendlich viel Platz mehr ist. Aus diesem Grunde könne nur noch in die Höhe gebaut werden.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, nur die  Grundstücke Fl.Nr. 771/12, 772/2 und 772/4  mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 71 – von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße. Hinsichtlich des Geltungsbereichs wird auf den vorstehend genannten Beschluss verwiesen. Ziel ist die Nachverdichtung der Bebauung mit der Möglichkeit der Aufstockung.
  2. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans und billigt diesen für das weitere Verfahren.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
  4. Die Kosten des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens trägt der Eigentümer des Grundstücks von-Freyberg-Straße 21. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2019 10:53 Uhr