Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks FlNr. 970/17; Sachstand und ggf. weiteres Vorgehen (Einleitung eines Bauleitplanverfahrens)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.06.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss befürwortet bereits die Entwicklung des Grundstücks analog des W 64 auf dem benachbarten Grundstück und ermächtigt die Verwaltung mit den Interessenten zu verhandeln und entsprechend den Verkauf des Grundstücks einzuleiten. 
Ziel des Verkaufs ist es, Wohnraum für Einheimische und/oder Mitarbeiterhaus für lokale Unternehmen, zu schaffen. Diese städtebaulich begründete Zielsetzung ist entsprechend (dinglich) zu sichern.

Eine Entscheidung wie das Grundstück veräußert wird, wurde am 20.05.22 auf die Klausurtagung verschoben. In der Klausurtagung ist man so verblieben, dass es einen vor Ort Termin mit dem Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss gibt. 

Dieser vor Ort Termin hat am 07.06.22 stattgefunden:

Die Teilnehmer vor Ort waren sich einig, dass man die Grundstücke in drei Teile aufteilen sollte, damit sich auch einheimische Bauträger so ein Projekt leisten können und somit Wohnraum für Einheimische zu schaffen. 

Folgender Vorschlag liegt nun vor: 

  • Aufteilung in 3 Grundstücke 
  • B-Plan aufstellen (Keine Ferienwohnungen, keine Zweitwohnsitze (im Kaufvertrag festzulegen)) 
  • Grundstücke 1 & 2 als DHH/RHH entwickeln
  • Grundstück 3 mit einer Mischung aus DHH/RHH und einem 7 geschossigen Bau (Nachbarbebauung 5 & 9 OG) 
  • Veräußerung zum Marktpreis (600 – 650 €/m²) 
Bei einem herausragenden Konzept für bezahlbaren Wohnraum (obligatorisch für Einheimische) kann der Verkaufspreis um bis zu 15% gesenkt werden. 




Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Haushaltseinnahmen in Höhe von zirka (5.820m²) 3.800.000 EUR aus Grundstücksverkäufen. 
Kosten des Notars trägt die Käuferin.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat befürwortet die Entwicklung von Wohnraum vorrangig für die einheimische Bevölkerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 970/28 und Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr.  970/17 der Gemarkung Füssen wie vorgetragen.

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplans. Zusätzlich sind die Grundstücke in 3 Flurnummern aufzuteilen.

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Vermarktung parallel zum B-Plan Verfahren zu beginnen. Der Verkauf erfolgt im Wesentlichen zu folgenden Bedingungen im Rahmen einer Konzeptvergabe. In diesem Konzept ist darzustellen, ob und inwieweit die künftige Nutzung geeignet ist, die Wohnraumversorgungsprobleme der örtlichen Bevölkerung zu lösen. Voraussetzung für die Zulassung von Bewerbungen sind Bewerber, deren Konzepte

  • Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze (z.B. durch dingliche Sicherung) nachhaltig ausschließen,
  • sich zur zeitnahen baulichen Realisierung (z.B. max. innerhalb von 3 – 5 Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans) verpflichten und 
  • bereit sind, einen Teil des Wohnraums mit Eigentümern/Mietern zu besetzen, die einen Füssener Bezug (z.B. Hauptwohnsitz, Beschäftigung, sonstige Beziehungen) haben.

Bei einem herausragenden Konzept für bezahlbaren Wohnraum (obligatorisch für die Bevölkerung mit Wohnraumversorgungsproblemen) kann der Verkaufspreis um bis zu 15% gesenkt werden. 

Die Vergabe/Veräußerung ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Dr. Anna Derday findet, dass es am Plan so aussieht, als wäre es eine gute Abrundung. Jedoch hat sie sich das ganze vor Ort angeschaut und dadurch jetzt eine andere Beurteilung. Man hat sich bei früherer Bebauung dort geeinigt, dass aufgrund der Sonne die neuen Häuser nicht höher werden als welche, die bereits stehen.  Wenn man jetzt bereit ist, 6 oder 7-geschossige Häuser dort an den Rand zu stellen, wirft man die Überlegungen und die Entscheidung von damals über den Haufen. Die Randbebauung ist außerdem bereits vorhanden. Man greift durch die geplante Bebauung den Bichl an.  Sie stellt einen Antrag für einen Ortstermin am Dreitannenbichl um sich das Ganze als gesamter Stadtrat anzuschauen und danach dann eine Entscheidung zu fällen. 

Jürgen Doser stimmt Dr. Anna Derday in den Punkten zu. Auch er selbst war bereits vor Ort und hat sich das angeschaut.

Erich Nieberle geht es ähnlich. Es kann eine schöne Abrundung sein. Bis jetzt hat das Ganze eine familienfreundliche Struktur, doch das, was man reinstellen möchte, würde das Bild brachial zerstören. An dieser Stelle steht auch ein sehr alter Baum. Man muss Abstand davon nehmen in die Struktur vom Dreitannenbichl einzugreifen.

Dr. Christoph Böhm findet das der Flächennutzungsplan ohne Ortskenntnisse aufgestellt wurde. Denn das Gelände steigt unmittelbar hinter dem kleinen Weg. 

Hans-Jörg Adam fragt, ob es möglich ist, bis zu dem Ortstermin am 26.07. ein Phantomgerüst zu erstellen.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter verneint diese Frage, denn egal was man aufstellt, es wird am Ende anders kommen als momentan gedacht. Außerdem ist dafür die Zeit bis zum Termin zu knapp.

Beschluss

Die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt. Vorher soll bereits vor der nächsten Sitzung am 26. Juli 2022 ein Ortstermin mit dem Stadtrat stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bastian Schuhwerk war bei dieser Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 20.11.2022 07:59 Uhr