Antrag der Fraktion Füssen-Land vom 13. November 2022; Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks FlNr. 970/17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit beiliegendem Antrag der Fraktion Füssen Land vom 23. November 2022 beantragt die Fraktion, dass sich der Stadtrat in einer der nächsten öffentlichen Sitzung erneut mit der Thematik „Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 (1.337 qm) der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen befassen möge.

Wegen der Einzelheiten wird auf die umfangreichen Ausführungen im Antrag von Füssen Land und die darin aufgezeigten bisherigen Beratungen verwiesen.

Folgenden skizzenhaften Überlegungen lagen den damaligen Beratungen zu Grunde:



Auszug aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan:


Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Haushaltseinnahmen in Höhe von zirka 800.000 EUR (1.337 qm) bis zu 3.800.000 EUR (ca. 5.830 qm) aus Grundstücksverkäufen. Kosten des Notars trägt der Käufer/die Käuferin.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung der Stadt Füssen wird beauftragt, das städtische Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen unter folgenden Vermarktungsgrundlagen zum Verkauf anzubieten:

  • Mehrgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (max. Geschossanzahl und Gebäudehöhe entsprechend dem Mehrfamilienhaus Borhochstr. 6d)
  • Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen einschl. der entsprechenden Sicherung
  • Belegung von Wohnungen bzw. Drittverkäufen im Einvernehmen mit der Stadt Füssen unter Berücksichtigung der Vergaberegelungen (= Füssener Bezug)
  • Veräußerungspreis wenigstens 680,00 Euro / qm
  • Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren mit Wiederkaufsrecht (Rückfallklausel)
  • Bei einem herausragenden Konzept für bezahlbaren Wohnraum (obligatorisch für die Bevölkerung mit Wohnraumversorgungsproblemen) kann der Verkaufspreis um bis zu 15% gesenkt werden. 

Die Vergabe/Veräußerung ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Soweit erforderlich ist zur Sicherung der städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung von dauerhaften Wohnraum für die örtliche Bevölkerung ein Bebauungsplan aufzustellen (Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen).

  1. Der Stadtrat befürwortet eine zusätzliche Entwicklung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen zum Zwecke des Wohnungsbaus in Form von Reihenhäusern und / oder Doppelhaushälften in maßvoller Art und Weise unter Berücksichtigung der dortigen Topografie und der Umgebungsbebauung und unter Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Architektur- bzw. Stadtplanungsbüros mit der Erstellung einer detaillierten Planung zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte  führt aus, dass  in Füssen unbedingt verdichtet werden müsse. Die Stadt Füssen habe Grundstücke und überplane diese nicht. Das eine Grundstück  (im Bayernatlas sei es besser zu sehen) müsse in den Bebauungsplan mit aufgenommen und auch bebaut werden. Eine Hangbebauung ist kritischer zu sehen. Der Antrag von Füssen-Land gehe dahin, die Lücke zu schließen und hier mehrstöckig durch einen Bauträger zu bauen. 

Christine Fröhlich möchte nach dem vollumfänglichen Antrag von Füssen-Land auch eine Begründung dazu abgeben: Dem zur Beratung und Beschlussfassung vorliegenden  Antrag von Füssen-Land lehnt die Fraktion der Freien Wähler Füssen in dieser Form und mit diesem Inhalt
entschieden ab.

Zur Begründung:

Die 4-DIN A4 -Seiten umfassenden  Ausführungen sollen dem Gremium die rechtsaufsichtlichen 
und im Zuge der HH-Konsolidierung zwingend erforderlichen Beschlüsse zum Verkauf und Entwicklung der Grundstücke am Dreitannenbichl  verdeutlichen.
Es wird suggeriert, dass dem Gremium aufgrund der Sachlage im Prinzip keine andere Alternative als die geforderte Beschlussvorlage bleibt.

Sehr ausführlich wird allgemein die finanzielle Lage der Stadt Füssen beschrieben sowie die Notwendigkeit der Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen des HH-Konsolidierungskonzeptes betont, die u.a. den Verkauf der Grundstücke am Dreitannenbichl vorsehen. Allen Anwesenden ist dieser Sachverhalt hinreichend bekannt.

Der SR-Beschluss zum HH-Konsolidierungskonzept vom 28. Juni 2022 ist als Grundsatzerklärung zu verstehen und listet einen Maßnahmenkatalog auf, der zur Konsolidierung des Haushalts beitragen könnte.

Die einzelnen Maßnahmen müssen vom Stadtrat jedoch beschlussmäßig festgelegt werden, d.h.
je nach den Umständen besteht ein Handlungsspielraum und nicht alle Maßnahmen müssen sofort
umgesetzt werden. Nebenbei bemerkt wurde von den Antragsstellern aus dem Genehmigungsschreiben des Landratsamtes, falsch zitiert und eigenhändig um die Formulierung „möglichst zeitnah“ ergänzt.
  
Fakt ist, dass aktuell die Entscheidung zum Dreitannenbichl vertagt wurde, aus nachvollziehbaren und gut begründeten Überlegungen heraus und nicht, weil sich hier ein unentschlossener Stadtrat um eine Entscheidung drückt.
 
Zunächst bleibt einmal festzustellen, dass das Thema Dreitannenbichl im Grunde erst 2x und nicht 7x intensiv im Gesamtstadtrat beraten wurde und zwar am 28. Juni 2022 sowie am 26. Juli 2022 mit vorausgehendem Vor-Ort-Termin. Alle weiteren genannten Termine hatten eher informativen Charakter bzw. das Thema am Rande angesprochen.
 

Folgende Fragen sind noch offen:
  • Wie groß ist der landschaftliche Eingriff in die Umgebung? Hier widersprechen sich die Antragsteller selbst, indem sie einmal von einem geringen Eingriff und im nächsten Absatz von einem nicht unerheblichen Eingriff ausgehen. 
  • Wie sieht eine detaillierte Planung aus und was genau soll auf den Grundstücken entstehen?
  • Kann unter den vorgestellten Rahmenbedingungen überhaupt Wohnraum für Familien entstehen?
  • Ist die anstehende Bauleitplanung aktuell personell zu bewerkstelligen?
  • Soll an dem Willen der Bevölkerung vorbei geplant werden?
  • Wer sind die Kauf-/Bauinteressenten und an wen wollen wir ggfls. verkaufen?
  • Können andere HH-Konsolidierungsmaßnahmen zeitnaher umgesetzt werden?

Darüber bleibt festzustellen:
  • es könnten zwar Ferienwohnungen, aber keine Zweitwohnungen ausgeschlossen werden
  • es wird voraussichtlich kein bezahlbarer Wohnraum entstehen

Jürgen Doser bittet künftig die Anträge nicht in einem derartigen Amtsdeutsch zu formulieren. Er erinnert daran, dass die Stadt momentan die Baugebiete Weidach Nord und Pitzfeld  entwickelt. Hier werde bereits in Teilbereichen  gearbeitet, um zu einer späteren Zeit für die Einheimischen Grundstücke zu haben. Die Bürger  können derzeit nicht bauen, weil die Kosten zu hoch sind. 

Nikolaus Schulte   wirft ein, dass Weidach und Pitzfeld derzeit noch nicht bebaut werden können, auf dem Dreitannenbichl könne sofort gebaut werden. 

Thomas Scheibel findet die Idee Wohnraum zu schaffen sehr gut, aber derzeit sei die heftigste Baukostensteigerung. Im Weidach geben die Leute die Grundstücke zurück. Auch auf dem Dreitannenbichl könne kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Die Stadt habe genügend Projekte.

Erich Nieberle ist der Meinung, dass dringend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden müsse. Dieser sei jedoch an dieser Stelle nicht möglich. Hier gehe es um ein nachbarschaftliches Rücksichtnahmegebot. Für die Stadt gebe es andere Möglichkeiten. 

Martin Dopfer erklärt, dass es nicht um sozialen Wohnraum gehe, sondern um das eingerahmte Grundstück. Es sollte nicht höher als die Borhochstraße werden.

  

Beschluss 1

Die Verwaltung der Stadt Füssen wird beauftragt, das städtische Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen unter folgenden Vermarktungsgrundlagen zum Verkauf anzubieten:

  • Mehrgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (max. Geschossanzahl und Gebäudehöhe entsprechend dem Mehrfamilienhaus Borhochstr. 6d)
  • Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen einschl. der entsprechenden Sicherung
  • Belegung von Wohnungen bzw. Drittverkäufen im Einvernehmen mit der Stadt Füssen unter Berücksichtigung der Vergaberegelungen (= Füssener Bezug)
  • Veräußerungspreis wenigstens 680,00 Euro / qm
  • Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren mit Wiederkaufsrecht (Rückfallklausel)
  • Bei einem herausragenden Konzept für bezahlbaren Wohnraum (obligatorisch für die Bevölkerung mit Wohnraumversorgungsproblemen) kann der Verkaufspreis um bis zu 15% gesenkt werden. 

Die Vergabe/Veräußerung ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Beschluss 2

Soweit erforderlich ist zur Sicherung der städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung von dauerhaften Wohnraum für die örtliche Bevölkerung ein Bebauungsplan aufzustellen (Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Beschluss 3

Der Stadtrat befürwortet eine zusätzliche Entwicklung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen zum Zwecke des Wohnungsbaus in Form von Reihenhäusern und / oder Doppelhaushälften in maßvoller Art und Weise unter Berücksichtigung der dortigen Topografie und der Umgebungsbebauung und unter Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Architektur- bzw. Stadtplanungsbüros mit der Erstellung einer detaillierten Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussantrag ist damit abgelehnt!

Dokumente
Antrag Füssen-Land Nr. 660 Wohnraum Dreitannenbichl (.pdf)

Datenstand vom 04.01.2024 15:44 Uhr