Grundsteuer, Vorberatung Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuer A der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.10.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie der örtlichen Hebesatzsatzung die Grundsteuer A. Steuergegenstand ist der inländische Grundbesitz für die nach Bewertungsgesetz festgelegten Flächen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Der Hebesatz der Stadt Füssen liegt aktuell bei der Grundsteuer A bei 330 % und damit unter dem Landesschnitt von derzeit ermittelten 343 %. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte hier über eine Anpassung nachgedacht werden. Auch im Rahmen der Stabilisierungshilfe ist gefordert mindestens einen Hebesatz im Größenklassendurchschnitt zu erheben. Angesichts der bevorstehenden Entscheidung über die Zuteilung der Stabilisierungshilfe am 11.11.2022 sollte hier nochmal ein deutliches Signal für den bestehenden Konsolidierungswillen der Stadt Füssen gesendet werden.

Aktuell wird von 317 Grundstückseigentümern die Grundsteuer A mit einem Einnahmebetrag von ca. 31.400 EUR erhoben. Die Verwaltung schlägt vor die Grundsteuer A mit dem Hebesatz der Grundsteuer B gleichzusetzen. Dieser beläuft sich auf 415 %.

In folgender Grafik sind die Auswirkungen einer Erhöhung des Hebesatzes mit verschiedenen Stufen dargestellt.






Ebenfalls wurden die Erhöhungsszenarien anhand von 3 Einzelfällen ermittelt. Die jährlichen Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt belaufen sich bei einer Erhöhung auf 415 % und Heranziehung der aktuellen Datenbasis auf ca. 8.000 EUR.


  

Beschlussvorschlag

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 415 %.

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl sah durchaus die Notwendigkeit, die Grundsteuer A angesichts der Finanzsituation der Stadt Füssen entsprechend anzupassen, bat aber darum, diese nicht nur einseitig zu Lasten der Landwirtschaft zu tun. Die Lasten müssten gleichmäßig verteilt werden; es kann nicht sein, dass nur der Hebesatz der landwirtschaftlichen Grundstücke, nicht aber die der übrigen Grundstücke angehoben wird. Er würde es auch nicht in Ordnung finden, den Hebesatz der Grundsteuer A um 85 Prozentpunkte anzupassen, den der Grundsteuer B dann aber nur geringfügig zu ändern. Deshalb wäre es ihm lieber, beide Grundsteuern gemeinsam zu ändern.

Er verwieseauf die Hebesätze vergleichbarer anderer Mittelzentren und auf die ohnehin schon gebeutelte Landwirtschaft. Letztlich, so Matthias Friedl, sind es vor allem auch unsere Landwirte, die die landschaftliche und kulturelle Schönheit unserer Gegend gewährleisten. Sie dürften nun nicht alleine die Leidtragenden der Finanzsituation in Füssen sein.

Abschließend signalisierte er grundsätzliche Zustimmung für eine angemessene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer, aber nicht um die vorgeschlagenen 85 Prozentpunkte. Die Erhöhung der Grundsteuer A müsse vergleichbar mit der bei der Grundsteuer B gestaltet werden.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter und Kämmerer Thomas Klöpf wiesen darauf hin, dass die Grundlagen für die Grundsteuerhöhe nicht durch die Stadt, sondern durch die Finanzbehörden ermittelt werden. Die Stadt multipliziert diesen Grundsteuermeßbetrag dann nur noch mit dem jeweiligen Hebesatz. Und zur Grundsteuer B wiesen beide darauf hin, dass darüber in der nächsten Stadtratssitzung im November beraten werden wird. Zeitlich war es nicht möglich, beide schon für die heutige Sitzung vorzubereiten.


Christine Fröhlich wie auf den Kreis der betroffenen Steuerschuldner hin. Letztlich wird beim Verwaltungsvorschlag ein Betrag von 8.000 Euro auf über 300 Steuerpflichtige verteilt. Ohne die Erhöhung zu verharmlosen, müsse diese angesichts der Finanzlage umgesetzt werden. Auch sie wies darauf hin, dass natürlich auch über die Grundsteuer B gesprochen werden müsse.

Simon Hartung wies darauf hin, dass diese Erhöhung zwar nicht die städtischen Kassen füllen werde, aber trotzdem notwendig sei. Die wirkliche Musik, wenn es um Mehreinnahmen gehe, spiele natürlich bei der Grundsteuer B.

Auch Ilona Deckwerth schlug in dieselbe Kerbe. Sie begrüßte, dass nun die Diskussionen über die Steuererhöhung geführt werden. Sie wies daraufhin, dass wir mit der Grundsteuer A mit dem Hebesatz unter dem Landesdurchschnitt liegen und dass deshalb eine Anpassung notwendig sei. Für Sie sei die Grundsteueranhebung heute nur der erste Schritt, weitere Schritte müssen dann mit der Grundsteuer B und ggf. der Diskussion um die Gewerbesteuer folgen.

Beschluss

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 415 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
2022-10-06 Auswertung GrSt A inkl. Hochrechnungen (.pdf)

Datenstand vom 04.11.2022 20:00 Uhr