Neubau eines Arbeitnehmerwohnheimes in Holzmodulbauweise mit Mittelgarage in Massivbauweise, Nähe Borhochstraße, Fl.Nr. 970/28, Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 13.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Die Planung umfasst fünf Vollgeschoße. Dies liegt im Rahmen der Bebauung an der Nordseite (Borhochstr.  6d) mit ebenfalls fünf Geschoßen und Mariahilfer Str.19 an der Ostseite mit neun Geschoßen. 

Zur Sicherung der Zuwegung wird ein ca. 5 m breiter Grundstücksstreifen in der Verlängerung der Straße Am Dreitannenbichl mit veräußert. Dieser Streifen ist dem Baugrundstück zuzumessen. Damit liegt die notwendige Verbindung zu der öffentlichen Verkehrsfläche vor. 

LRA OAL
Ergebnisse aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
  • Die Bezugsgrößen zum Maß der baulichen Nutzung sind nach Vorlage beim LRA näher zu prüfen. 
  • Hinsichtlich der Nutzung als Arbeitnehmerwohnheim wird eine detailliertere Betriebsbeschreibung notwendig. Entscheidend für die Zulässigkeit ist der Charakter eines Wohnhauses mit entsprechender Mindestwohndauer.
  • Die Geländeveränderungen im Bereich der Zufahrt sind spätestens im Bauantragsverfahren planerisch detailliert darzustellen.
  • Die Zufahrt ist dem Baugrundstück zuzumessen, ansonsten liegt keine gesicherte Erschließung vor. 

Maß der baulichen Nutzung: Grundfläche (GR)
Vorhaben                                 GR: 411,29 m² ergibt:GRZ 1 (Gebäude) = 0,31; GFZ = 1,54
Mariahilfer Straße 17 und 19 je        GR: 477 m²
Borhochstraße 6a und b je                 GR: 310 m²
Borhochstraße 6c                        GR 328 m²
Borhochstraße 6d                        GR 320 m²
Am Dreitannenbichl 5, 7 und 9        GR 276 m² (gesamt)

Maß der baulichen Nutzung Vollgeschosse und Höhe
Vorhaben:                                5 Vollgeschosse und 16,50 m Höhe
Mariahilfer Straße 17 und 19                9 Vollgeschosse und 26,15 m Höhe
Borhochstraße 6a, b und c                4 Vollgeschosse und 11,50 m Traufhöhe / 13,20 m Firsthöhe
Borhochstraße 6 d                        5 Vollgeschosse und 14,35 m Traufhöhe / 16,05 m Firsthöhe
Am Dreitannenbichl 5, 7 und 9        2 Vollgeschosse und ca. 7 m Höhe Dachfirst
Google Earth (leider fehlen noch die Gebäude Borhochstraße 6a bis 6d).


Dem Einfügegebot ist damit Rechnung getragen, da die Gebäude Mariahilfer Straße 17 und 19 eine prägende Wirkung aufweisen.

Spielplatz
Der vom Planer eingezeichnete Spielplatz ist mit 45 qm zu klein. Nach Berechnung gemäß der Spielplatzsatzung mittels der Wohnfläche ergibt sich bei 2.056 qm angegebener Wohnfläche: pro 25 qm Wohnfläche sind 1,5 qm Spielfläche anzulegen, also sind 123 Quadratmeter Spielfläche anzulegen. 123 -45 = 78 qm. Die Spielplatzfläche ist damit um 78 qm zu vergrößern.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Nachweis der Sicherung der Erschließung ist mit dem Bauantrag die Hinzumessung der Zufahrtsfläche zu dem Baugrundstück nachzuweisen. Die Geländeveränderungen im Bereich der Zufahrt sind spätestens im Bauantragsverfahren planerisch detailliert darzustellen und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Spielplatzgröße ist im Bauantrag satzungskonform zu lösen oder die Differenz abzulösen.

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl möchte wissen, wann die Unterlagen im Ratsinformationssystem eingestellt wurden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, die Unterlagen waren bereits Bestandteil des Kaufvertrages.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Fassadengestaltung.
Armin Angeringer teilt mit, es handelt sich um einen Antrag auf Bauvorbescheid, der dies nur eingeschränkt behandelt; die im RIS eingestellten Ansichten werden gezeigt.

Jürgen Doser zweifelt zum einen an den geplanten Stellplätzen des Arbeitnehmerwohnheimes, da hier ein anderer Stellplatzschlüssel gilt. Zum anderen kritisiert Jürgen Doser das verspätete Einstellen der Unterlagen in das Ratsinformationssystem. Weiter bewertet Jürgen Doser die Größe der geplanten Grundrisse mehr als kritisch und sieht einige Probleme. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert es wurden Unternehmen und Gastronomen nach einem Bedarf abgefragt. 

Jürgen Doser empfindet das Thema als sehr schwierig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kommt zum Schluss, dass Jürgen Doser für größere Wohnungen sei. Weiter hebt Vorsitzender Maximilian Eichstetter hervor, dass eine Mischung von Wohnungsgrößen besteht, hier kann ein Hinweis auf größere Schnitte an den Bauherren gegeben werden. Zusätzlich wird das Auswirkungen auf den Stellplatzschlüssel haben.

Dr. Martin Metzger unterstreicht die Aussage und erläutert, dass auf die Größe der Wohnungen nur begrenzt Einfluss genommen werden kann, solange eine Nachfrage vorhanden ist.

Peter Hartung nimmt ab 17.29 Uhr an der Ausschusssitzung teil.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht, dass ein großer Wohnungsmangel, z. B. im Pflegebereich, bei Gastronomen und in der Hotellerie besteht und weitere Wohnungen dringend benötigt werden. Für mehr Wohnqualität kann eine Anregung auf größere Zuschnitte gegeben werden.

Ilona Deckwerth erläutert, eine Begründung für das Arbeitnehmerwohnheim ist die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum in Füssen. Dementsprechend sei sie sich sicher die Wohnungen sind nicht riesig, dennoch ist das Wohnheim mit einem Bettenlager einer Jugendherberge vergleichbar. Ebenfalls kritisch empfindet Ilona Deckwerth den Stellplatzschlüssel der sich anstatt auf Wohneinheiten auf die Anzahl der Betten bezieht. Bezahlbarer Wohnraum ist ihrer Ansicht nach nicht gleichzusetzen mit der Ballung an Betten, dies sei nicht würdevoll. Weiter kritisiert sie die Darstellung in der Beschlussvorlage, weil letztendlich bereits aktuellere Luftaufnahmen vorhanden sind. Zusammenfassend führt Ilona Deckwerth aus, die Stadt besitzt die Planungshoheit und kann das Gebäude, das keinem Arbeitnehmerwohnheim nahekommt, versagen. Sie spricht sich weiter für eine Förderung im sozialen Wohnungsbau aus und erkundigt sich nach einer Definition für das Arbeitnehmerwohnheim. 

Armin Angeringer gibt die Definition des Arbeitnehmerwohnheimes wieder und teilt mit, dass der Begriff bereits in der geltenden Stellplatzsatzung beschrieben ist, sowie in den viel älteren Stellplatzrichtzahlen des Freistaates Bayern. Zu den vorliegenden Wohnungsgrößen erläutert Armin Angeringer, dass bereits seit geraumer Zeit eine deutliche Nachfrage für Wohngelegenheiten in beschränkter Größe vorhanden war. Dementsprechend soll mit dem Lückenschluss ein Angebot für Personal geschaffen werden, welches derzeit wenig ausgeprägt ist. 

Ilona Deckwerth spricht sich städteplanerisch gegen ein Arbeitnehmerwohnheim aus. Schlussendlich befürwortet sie den sozialen Wohnungsbau und die SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung). Angesichts dessen fordert Frau Deckwerth eine Erklärung zum Verfahren, wie sich das Gebäude nach § 34 BauGB einfügt.

Armin Angeringer informiert, unsere Einschätzung erfolgt aufgrund der vorliegenden Daten. In Anlehnung daran prägen unter anderem die 9-geschossigen Gebäude das unmittelbare Umfeld. Zugegebenermaßen könne man darüber streiten, was alles den Bezug darstellt; klar ist aber auch, dass dies nicht nur die kleinen westlichen Gebäude sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt vergleichend aus mit einem Bebauungsplan wäre ein 7-geschossiges Wohnhaus möglich. Schlussendlich wurde in der Vergangenheit einer maximalen Höhe von 5-Stockwerken zugestimmt. 

Ilona Deckwerth sieht nichtsdestotrotz kein Einfügen nach § 34 BauGB und erkundigt sich über die Abstandsflächen zu den bestehenden Gebäuden.

Armin Angeringer veranschaulicht die Abstandsflächen. 

Ilona Deckwerth bittet um Klärung der Grundstücks Zuwegung und um Informationen über den Verkauf der Flächen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert der Verkauf ist ein Ergebnis einer nichtöffentlichen Sitzung. In Anlehnung dazu erläutert Eichstetter kurz, die Zuwegung führt über den bereits bestehenden Feldweg.

Ilona Deckwerth zweifelt am Schutz des Galgenbichl.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt klar, der Galgenbichl wird nicht bebaut.

Ilona Deckwerth bemängelt es sind dafür in den Unterlagen keine Hinweise zu finden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, die Grundstücke werden verschmolzen.

Ilona Deckwerth behauptet die Form der Zuwegung ist nicht zulässig. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht im Moment handelt es sich um den Baukörper und nicht um den Freiflächengestaltungsplan.

Simon Hartung bringt vor, die Wohnraumfläche setzt die Miete fest. Er begrüßt den Baukörper und findet diesen für Auszubildende oder Pflegekräfte vollkommen richtig. Er betont, bezahlbarer Wohnraum kann nicht maximal groß sein.

Ilona Deckwerth empfindet den Baukörper als menschenunwürdig.

Thomas Scheibel hakt nach, ob bei den Wohnungen Zweitwohnungen und Ferienwohnungen ausgeschlossen sind.

Jürgen Doser versagt seine Zustimmung mit dem geltenden Stellplatzschlüssel. Mit der Begründung, dass in 15 – 20 Jahren Stellplätze fehlen, wenn die Wohnungen umgebaut werden.

Armin Angeringer erläutert die Differenzberechnung der Stellplätze. Nach dem gültigen Stellplatzschlüssel sind 24 Tiefgaragenstellplätze und 10 oberirdische Stellplätze geplant. Insgesamt ergibt das 34 Stellplätze. Basierend auf dem Stellplatzschlüssel für Wohnungen wären insgesamt 45 Stellplätze notwendig. Abschließend stellt Angeringer dar bei der Abänderung des Arbeitnehmerwohnheimes zu normalen Wohnungen ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Dr. Christoph Böhm möchte wissen wie Ferienwohnungen und Teileigentum verhindert werden kann. Ferner erkundigt sich Herr Dr. Böhm nach der Unterbringung von Flüchtlingen. 

Armin Angeringer schildert, der Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen findet im Kaufvertrag und mit einer Eintragung im Grundbuch statt. 

Dr. Böhm erkundigt sich weiter wie die Unterbringung von Flüchtlingen verhindert werden kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt die Unterbringung von Flüchtlingen sei kein städtebauliches Ziel. Es liegen Zusage von städtischen Gastronomen vor Personal unterzubringen.

Dr. Christoph Böhm stellt in Frage, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen untersagt werden kann?

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen nur im eigenen Eigentum verhindert werden kann.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Als Nachweis der Sicherung der Erschließung ist mit dem Bauantrag die Hinzumessung der Zufahrtsfläche zu dem Baugrundstück nachzuweisen. Die Geländeveränderungen im Bereich der Zufahrt sind spätestens im Bauantragsverfahren planerisch detailliert darzustellen und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Spielplatzgröße ist im Bauantrag satzungskonform zu lösen oder die Differenz abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Dokumente
Geschoßzahlen Umgebung (.pdf)

Datenstand vom 07.02.2024 07:51 Uhr