Kindergarten Sternschnuppe; Umbaumaßnahmen zur Sicherstellung eines gefahrlos möglichen Betriebes und Vorstellung der weiteren notwendigen Maßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Herbst 2018 wurden erste Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes im Kindergarten Sternschnuppe im Venetianerwinkel umgesetzt, um den Betrieb weiterhin zu ermöglichen. Im Frühjahr 2019 sollten weitere Maßnahmen, wie die Schaffung eines vom Landratsamt geforderten direkten Fluchtweges aus dem Schlafraum der Krippe ins Freie umgesetzt werden. Bei der Vorplanung dieser Maßnahmen kamen immer mehr bauliche Mängel zum Vorschein, die dem sicheren Betrieb der Kinderkrippe entgegenstehen.

Gemeinsam mit dem Architekturbüro Martin+Brenner wurden Überlegungen angestellt, wie die Nutzung dahingehend verändert werden könnte, dass ein gefahrloser Betrieb der Kinderkrippe möglich ist. Anstatt sämtliche Verglasungen und Zugangstreppen austauschen zu müssen, wurde überlegt, die Kinderkrippe ins Erdgeschoss zu verlegen und die Verwaltung im Obergeschoss unterzubringen. Die Kosten für die Umsetzung des Brandschutzes wurden am 29.01.2019 mit 587.565,48 € im Stadtrat vorgestellt.

Die Baumaßnahme wurde am 3.6.2019 durch das Landratsamt Ostallgäu genehmigt.    Unmittelbar nach der Baugenehmigung wurde mit den Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke der Baumaßnahme begonnen. Durch die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung während der Baumaßnahme wurde von Seiten der Kindergartenstätte für die „interne Organisation“ zwei Monat Vorlaufzeit vor Baubeginn benötigt.

Ab dem 14.10.2019 wurde nach den genehmigten Planungsvorgaben mit der Umsetzung für den baulichen Brandschutz begonnen.

Planungstechnisch ist die Maßnahme eine Herausforderung. 
Neben der Betreuung müssen gleichzeitig Wasserversorgung, Strom, Toilettenbetrieb und die Versorgung der Kinder mit Essen aufrechterhalten werden. Die Bauverantwortlichen haben das Projekt in vier Abschnitte eingeteilt, damit der Alltagsbetrieb weitgehend störungsfrei ablaufen kann:

  • 1. Abschnitt in Neubau des Anbaus, seit Oktober 2019
  • 2. Abschnitt Umbau des Bestandes im EG, geplant ab Ende 04/2020
  • 3. Abschnitt Umzug, geplant ab Mitte 08/2020 und anschließend
  • 4. Abschnitt Umbau des Bestands im OG, voraussichtliche Fertigstellung Mitte 2021.

Ziel ist, dass bei der Kindertagesstätte die zeitgemäßen brandschutztechnischen Erfordernisse erfüllt werden und der Betrieb der Einrichtung weiterhin aufrechterhalten werden kann. 

Das Brandschutzkonzept beschränkt sich dabei nicht auf eine Definition von geeigneten Baukonstruktionen. Dieser beinhaltet auch Planungsvorgaben für haustechnische bzw. anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen, Ausführungen zu Flucht und Rettungswegen, abwehrende und organisatorische Brandschurzmaßnahmen und schließlich auch das Aufzeigen von Kompensationsmaßnahmen.

Da die Baumaßnahme ausschließlich für die Ertüchtigung der Brandschutzanforderungen notwendig ist und schnellstmöglich umgesetzt werden muss, sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine
Fachplaner für die Elektro-, HLS- und Raumakustikplanung miteinbezogen worden. Die erforderliche Elektro-, HLS- u. Raumakustikplanung für den An- u. Umbau wird bis zur jetzigen Planungsphase durch den projektbegleitenden Architekten Wolfgang Martin vom Architekturbüro Martin & Brenner ausgeführt.

Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes die Lichtplanung auf Grund geänderter Verhältnisse, Bauphysik mit seinem Schallschutz oder Schadstoffuntersuchung im Altbestand bisher nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin gibt es den Wunsch der Leitung, den ehemaligen oberen Krippenraum für Kinder als Ausweichraum nutzen zu können. Dies ist momentan nicht der Fall und könnte nur mit größerem Aufwand verwirklicht werden (z.B. durch die Planung einer weiteren Außentreppe od. Fluchtrutsche wie im Kindergarten Hopfen vorhanden). 

Optionale Maßnahmen
Die vorgeschlagenen optionalen Maßnahmen ergaben sich aus Empfehlungen des Architekten und den Sanierungsrückständen, die vor der Brandschutzsanierung nicht mehr angegangen wurden. Die optionale Nachbeauftragung betreffen die Fachplanung für HLS-, Elektro,- und Raumakustikplanung, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist. Sowohl die Kostenschätzungen als auch die zeitlichen Abfolgen dieser Maßnahmen sind noch final abzustimmen: 
 
Heizung,- Lüftungs- und Sanitärplanung:
geplante Maßnahmen:
Um die haustechnischen Anlagen ideal zu nutzen und optimieren zu können ist eine schlüssige HLS-Fachplanung notwendig.
geschätzte Kosten ca.        17.500 €
Empfehlung:                          Optionale Maßnahme sollte umgesetzt werden

Elektroplanung:
geplante Maßnahmen:
Nur nach einer guten und vollständigen Elektroplanung kann eine optimale Ausführung der Elektroanlagen durch die Elektrofachfirmen erfolgen.
geschätzte Kosten ca.        11.000 €
Empfehlung:                          Optionale Maßnahme sollte umgesetzt werden 

Raumakustikplanung
geplante Maßnahmen:
Lärm ist der stärkste Belastungsfaktor für die Gesundheit der Kinder und Erzieherinnen in einer Kita.
Eine Erstellung des Schallschutznachweises, gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Fachplanung.
geschätzte Kosten ca.         16.500 €
Empfehlung:  Optionale Maßnahme sollte umgesetzt werden

Weitere Maßnahmen:

Einbau eines Fettabscheiders

In der Küche dieser Einrichtung werden täglich rund 90 -100 Essen für die Kinder zubereitet, dadurch ist nach aktuellen Stand der Technik der Einbau eines Fettabscheiders empfehlenswert. Für den Kindergarten ist nach der städtischen Entwässerungssatzung kein Fettabscheider notwendig, weil die Küche nicht gewerblich betrieben werde. Dennoch ist sinnvoll u. notwendig, einen Fettabscheider einzubauen. 
 
Empfehlung:         Im Zuge der Brandschutzsanierung wird kein Fettabscheider eingebaut. Der Einbau sollte in 2 bis 3 Jahren durchgeführt werden. 
       Voraussichtliche Kosten: Grobe Kostenschätzung 20.000 €

Erneuerung der Dachflächen

Eine Sanierung der Dachflächen gründet sich auf energetischen Gesichtspunkten, anderseits auf den Erkenntnissen das die damalige verwendete Dacheindeckung aus Titanzink nicht Langlebig genug ist, Titanzink ist nicht beständig gegen die sogenannte Tau- oder Heißwasserkorrosion, das heißt das sich an der der Unterseite der Metalldeckung ausfallendes Tauwasser bildet das zu Korrosion der Eindeckung an den Stoßfalzen führt. 
 
Empfehlung:         Im Zuge der Brandschutzsanierung wird die Dachflächensanierung nicht mit durchgeführt. Die Dachflächensanierung sollte in 4 bis 5 Jahren erfolgen.
Voraussichtliche Kosten: Grobe Kostenschätzung 140.000 €
 
Energetische Fassadensanierung

Für eine deutliche Reduzierung des Heizbedarfs, sowie der optischen Auffrischung.
Empfehlung: Im Zuge der Brandschutzsanierung wird die Fassadensanierung nicht mit durchgeführt. Die Fassadensanierung sollte in 4 bis 5 Jahren erfolgen. 
Voraussichtliche Kosten: Grobe Kostenschätzung 110.000 €

Die Variante „Sanierung in Abschnitten“ wurde durch den Architekten geprüft:

Aus technischen und wirtschaftlichen Punkten ist es nicht notwendig die Dach- u. Fassadensanierung sowie den Einbau eines Fettabscheiders mit der jetzigen Sanierungsmaßnahmen mit durchzuführen. Daher wird empfohlen, die Sanierungen in den nächsten Jahren durchzuführen, es entstehen keine Mehrkosten, als wenn die Sanierungsmaßnahmen mit der jetzigen Baumaßnahme vollzogen würde, da sie zeitlich und technisch unabhängig sind.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie nachstehend dargestellt dar. Die Kostenaufstellung der Brandschutzsanierung wurde kostenmäßig unterteilt in reine Brandschutzmaßnahmen, die zwingend notwendig und gefordert sind, und optionale Maßnahmen, die im Zuge einer Sanierung größerer Art aus Optimierungsgründen hinsichtlich, der Heizung, der Immission, der Lichtplanung usw. mit umgesetzt werden könnten/müssten.

Gegenüber der ursprünglichen, vom Stadtrat am 29. Januar 2019 freigegebenen Kostenschätzung stellte sich bei den weiteren Ausarbeitungen des Projektes heraus, dass sich zwischenzeitlich Kostenveränderungen ergeben haben. Bauliche Mehrkosten entstehen durch den Küchenausbau mit Einbaumöbel, Verglasungen sowie dem Behinderten WC im EG.

Je nach Notwendigkeit müssen für körperbehinderte Kinder größere Wickeltische sowie ausreichend bemessene Toiletten und Duschen eingerichtet und zur Verfügung gestellt werden. In der Küche müssen bis 90-100 Essen zubereitet werden. Eine Edelstahlküche garantiert eine uneingeschränkte Lebens- und Benutzungsdauer, zudem sind Edelstahlküchen pflegeleicht und hygiene- und lebensmittelfreundlich. 

Bezüglich der Innenausstattung und insbesondere der Möblierung wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Einrichtungen für Kindergärten geeignet sein müssen, zusätzlich müssen die Möbel an die besondere Gebäudekubatur angepasst werden.

Zur weiteren Nutzung des Aufenthaltsraums im 1.OG für das Kindergartenpersonal, muss nach Arbeitsstättenverordnung möglichst ausreichend Tageslicht erhalten bleiben. Hierfür muss die bestehende Verglasung durch eine Brandschutzverglasung ausgetauscht werden.

Insgesamt ergibt sich damit aktuell folgende voraussichtliche Kostensituation:

Kostenschätzung vom 29. Januar 2019
587.565,48 €
+ zusätzliche Kosten Küchenerweiterung mit Einbaumöbel
70.000,00 €
+ zusätzliche Kosten Umbau des Behinderten-WC
25.000,00 € 
+ zusätzliche Kosten Verglasungen im 1. Obergeschoss
35.000,00 €
+ Schlafraum
+ selbstreinigendes WC/Hygienebrille
Zwischensumme gerundet
10.000,00 €
2.000,00 €
715.000,00 €


Zusätzliche Kosten für optionale Maßnahmen

+ Elektro-Fachplanungen
17.500,00 € 
+ Raumakustik-Fachplanungen
11.000,00 € 
+ Heizung, Lüftung, Sanitär-Fachplanungen
16.500,00 € 


= Gesamtkosten incl. optionale Maßnahmen gerundet ca.
735.000,00 €

Die Maßnahmen werden im Jahr 2019-2021 durchgeführt. Ein Großteil der Finanzierung wurde bereits im Haushaltsplan 2019 (587.565,48 € / brutto) genehmigt. Rest- u. Zusatzarbeiten und die damit verbundenen Kosten sind im Jahr 2020 im städtischen Haushaltsplan 2020 der Stadt Füssen anzusetzen.


Diskussion:

Ursula Lax dankt den Erzieherinnen für ihre Ideen.  Kinder brauchen Schlaf aber auch Bewegung. Sie spricht sich für die geplanten Maßnahmen aus. 

Die barrierefreie Toilette sollte auch den Besuchern zu Verfügung stehen.  Sie schlägt deshalb vor, eine  Hygienebrille (selbstreinigend) anzubringen. Lt. Ihren Informationen koste diese Brille 2.000.- €. Vielleicht gebe es ja auch Fördermöglichkeiten. 

Magnus Peresson macht einen Vorschlag zur Finanzierung. Diejenigen, die diese Einrichtung geplant hat, sollte in Regress genommen werden. Sie seien für die nunmehrigen Maßnahmen letztlich verantwortlich. Nikolaus Schulte stimmt zu 100 % zu, aber  man müsse jetzt in die Zukunft schauen. Schließlich habe der Stadtrat diese Maßnahme damals auch entsprechend abgesegnet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den geplanten Umbaumaßnahmen einschl. der optional beschriebenen Maßnahmen an der Kindertagesstätte Sternschnuppe einschl. der daraus resultierenden voraussichtlichen Kosten Kenntnis und stimmt der Ausführung der beschriebenen zusätzlichen und optionalen Maßnahmen für die Fachplanung Elektro zu. Weitere Fachplanungen, insbesondere für Heizung/Lüftung/Sanitär bzw. Raumakustik werden auf Vorschlag des Planungsbüros Brenner & Martin nicht beauftragt.

Der Vorschlag von Ilona Deckwerth auf eine Hygienebrille mit den entsprechenden Kosten ist aufzunehmen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme in die Wege zu leiten.

Die durch die zusätzlichen und als optional bezeichneten Maßnahmen entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 142.000 Euro brutto werden genehmigt; sie sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 bereit zu stellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den geplanten Umbaumaßnahmen einschl. der optional beschriebenen Maßnahmen an der Kindertagesstätte Sternschnuppe einschl. der daraus resultierenden voraussichtlichen Kosten Kenntnis und stimmt der Ausführung der beschriebenen zusätzlichen und optionalen Maßnahmen für die Fachplanung Elektro zu. Weitere Fachplanungen, insbesondere für Heizung/Lüftung/Sanitär bzw. Raumakustik werden auf Vorschlag des Planungsbüros Brenner & Martin nicht beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme in die Wege zu leiten.

Die durch die zusätzlichen und als optional bezeichneten Maßnahmen entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 142.000 Euro brutto werden genehmigt; sie sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2024 09:56 Uhr