Städtebauförderung "Aktive Zentren" 2020;
Aufstellung des Jahresantrages für das Jahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres sind bei der Regierung von Schwaben die voraussichtlich im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen, die über Mittel des Städtebauförderprogramms Aktive Zentren finanziert werden sollen, anzumelden. Anhand dieser Bedarfsmitteilung beantragt die Regierung von Schwaben beim Freistaat Bayern die entsprechenden Mittel für das kommende Jahr.
Im beiliegenden Jahresantrag haben wir die für 2020 und die folgenden Jahre angedachten bzw. begonnenen Maßnahmen zusammengestellt. Diese werden im Rahmen der Beratung erläutert.
Die Bedarfsmitteilung stellt noch keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung der dort genannten Maßnahmen dar. Im umgekehrten Fall kann es aber schwierig werden, für nicht in der Anmeldung enthaltene Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2020 nachträglich noch Fördermittel zu beantragen.
Die Bedarfsmitteilung ist nach Beschlussfassung über das Landratsamt Ostallgäu der Regierung von Schwaben zuzuleiten.
Beschlussvorschlag
Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2020 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Dr. Anni Derday bemängelt, dass in dieser Aufstellung der Bebauungsplan W 43, insbesondere die Verkehrsspur fehle. Es wurde zurückgestellt wegen des Bauvorhabens des Hotels Sonne. Es müsse in der Planung 2020-2022 mit aufgenommen werden. Peter Hartl sichert zu, dass diese Planung für die Jahre 2021/22 gerne mit aufgenommen werden kann, ebenso wie den Magnusplatz, der nur keinen Ansatz enthält.
Beschluss
Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2020 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 09:56 Uhr