1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz.

Zielrichtungen der Zweitwohnungssteuer:

Beim kommunalen Finanzausgleich werden noch bis 2024 Personen mit Nebenwohnung mit einem – allerdings rückläufigen Bruchteil – berücksichtigt. Von der Zweitwohnungsteuer erhoffen sich die Gemeinden daher
  • unmittelbar höhere Einnahmen und
  • höhere Schlüsselzuweisungen durch Ummeldungen

Neben diesen finanziellen Aspekten spielt aber gerade in den Tourismusregionen Südbayerns aktuell auch der große Wohnungsmangel eine entscheidende Rolle: Hier soll eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer für eine Begrenzung oder gar Reduzierung des als Zweitwohnungen genutzten Wohnraums sorgen. So erhöhten bereits die Stadt Tegernsee, sowie die Gemeinden Bad Wiessee und Kreuth am Tegernsee den Steuersatz von 12 % auf 20%. Auch die Gemeinde Schwangau hat ab 2020 auf diesen Steuersatz erhöht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erhebt (bisher) keine Bedenken bezüglich der Höhe des Steuersatzes, wenn dieser im Bereich von 10% bis 20% des jährlichen Mietaufwands liegt. Ein Steuersatz von maximal 20 % habe noch keine erdrosselnde Wirkung, er mache auch das Halten einer Zweitwohnung nicht wirtschaftlich unmöglich, so der BayVGH in seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung.

In Füssen liegt der Steuersatz aktuell bei 10%, was bei 966 Steuerpflichtigen zu Steuereinnahmen von knapp 650.000 Euro führt. Die Bandbreite der Zweitwohnungssteuer liegt dabei zwischen 36,70 Euro und 3.617,93 Euro, der Durchschnitt bei 668 Euro.

Eine Erhöhung auf 15 % würde demnach ca. 900.000 Euro, ein Steuersatz von 20 % etwa 1,1 Mio. Euro an Einnahmen bedeuten. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass ein Teil der Zweitwohnungen bei einem höheren Steuersatz (hoffentlich) dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird.

Um auf Grund des relativ kurzen Vorlaufs die Härte der Erhöhung abzumildern, schlägt die Kämmerei vor, eine Stufe mit 15 % ab 2020 und die zweite Stufe mit 20 % ab 2021 in Kraft treten zu lassen.

Eine formale Zweckbindung der Mehreinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer, bspw. zur Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes ist haushaltsrechtlich wegen des Gesamtdeckungsprinzips nicht möglich und kann daher nicht empfohlen werden.

Die Erhöhung des Zeitraums, ab der Zweitwohnungssteuer bei Dauercampern zu zahlen ist, von drei auf sechs Monaten wurde vor dem Hintergrund der Einführung der Kurbeitragspflicht für Dauercamper eingeführt und mit Füssen Tourismus und Marketing abgestimmt.

Beschluss 1

Dem Antrag auf sofortige Erhöhung um 20 % wird zugestimmt.

Beschluss 2

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat die im beiliegenden Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Füssen zu beschließen.

Datenstand vom 15.11.2019 09:28 Uhr