Neuerlass der Satzung über die Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung; Vorberatung des Satzungsentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz wegen folgender Änderungen bzw. Anpassungen in der Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“  (Löschgruppenfahrzeug LF 10/6) neu zu erlassen:


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer Nutzungsdauer von
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Stadt Füssen von 10 %

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6
25 Jahren
7,26 EUR
(bisher 5,86 €)





Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrhaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für
bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %

ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

119,74 EUR
(bisher 96,49 €) 

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 14:08 Uhr