Umbau des Gewerbebereichs im EG und OG zu einem Gewerbebereich im EG und einer Wohnung im OG, Anbau eines Balkons auf der Ostseite, Anbau eines Balkons bzw. französische Balkone auf der Westseite, Luitpoldstraße 5, Fl.Nr. 45, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.09.2019 ö beschliessend 1.3.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 26.08.2019.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Ein Balkon an der Westseite ist im Hinblick auf die Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege nicht genehmigungsfähig; ein Bestandsschutz im Hinblick auf den früheren, jedoch beseitigten Balkon besteht nicht. Dies wurde der Bauherrin bereits mitgeteilt, welche den Westbalkon dann aus der Planung zurückziehen will.
Hinsichtlich der Ostseite gelten die formulierten Vorgaben.

Aus Sicht der Verwaltung ist im Bereich des Rücksprungs an der Ostseite die Errichtung eines Carports zu prüfen, auf dessen Dach ggf. eine etwas größere Nutzfläche erreichbar wäre als bei einem vorgabenkonformen Balkon. Die Gestaltung wäre an die Umgebung angepasst auszuführen. Die nicht genehmigte Holzhütte auf der vorhandenen Dachterrasse, die die Ansicht beeinträchtigt und im Widerspruch zu der Baugestaltungssatzung steht, ist zu entfernen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen wie folgt in Aussicht zu stellen:

Die beantragte Nutzungsänderung wird grundsätzlich befürwortet.

Die Errichtung eines Balkons an der Westseite wird entsprechend der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege nicht für möglich erachtet. Im Bereich des Rücksprungs an der Ostseite wird die Errichtung eines Carports, mit Dachterrasse mit an die Umgebung angepasster Gestaltung grundsätzlich für möglich erachtet. Die nicht genehmigte Holzhütte auf der vorhandenen Dachterrasse ist zu entfernen.  

Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.06.2021 09:24 Uhr