Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Im Prüfungsbericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für die Jahre 2010 – 2013 wurde unter anderem zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (sog. „Straßenreinigungsverordnung) angemerkt, dass diese nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Mit Schreiben vom 28.06.2016 nimmt das Landratsamt Ostallgäu Bezug auf die Stellungnahme aus dem Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 09.07.2015.

Die Stadt Füssen hat im Jahre 1999 die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung)“ erlassen. Gemäß § 14 der Verordnung gilt sie für 20 Jahre, somit bis zum 10.11.2019. Nach der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 04.04.2007, Az. 8 B 05.3195, BayVBl 2007, S. 558) muss eine derartige Verordnung verschiedene Anforderungen erfüllen. Die Abwälzbarkeit von Reinigungs- und Sicherungspflichten steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Erbringung der geforderten Leistungen durch die Anlieger. In der vorgenannten Entscheidung hat das Gericht eine Reihe von Pflichten aufgeführt, die billigerweise von den Anliegern nicht gefordert werden können (z.B. keine Verpflichtung zur wöchentlichen Reinigung, keine Verpflichtung zur Reinigung der Straßenflächen unter bestimmten Voraussetzungen etc.).

Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Füssen vom 11.11.1999 entspricht in Teilen nicht mehr der Rechtsprechung und sollte daher im Rahmen des Neuerlasses überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Auf das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags (siehe BayGT-Zeitung 12/2009, S. 414 ff.) hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband entsprechend hingewiesen.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat sich diesem Thema in der Sitzung am 16. April 2019 gewidmet und den Neuerlass der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung lt. beiliegendem Entwurf, der auch dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages entspricht, empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Satzungsentwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Satzungsentwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2019 12:50 Uhr