Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 28.01.2020 zur Anbringung eines Transparentes am Hotel Sonne


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.1.1

Sachverhalt

In der letzten Stadtratssitzung am 28.01.2020 kam die Frage auf, ob das angebrachte Transparent am Hotel Sonne dafür eine Genehmigung erhalten hat oder nicht. Nach genauerer Prüfung stellte sich heraus, dass keine Genehmigung vorliegt, diese werde aber nach § 7 der Werbeanlagensatzung der Stadt Füssen auch nicht benötigt.

Im § 7 der Werbeanlagensatzung der Stadt Füssen steht nämlich folgendes geschrieben:

§ 7 Zeitlich befristete Werbeanlagen

(1) Zeitlich befristete Werbeanlagen sind nur für einen Zeitraum bis zu einem Monat zulässig. Verlängerungen
sind nicht zulässig.
(2) Zeitlich befristete Werbeanlagen sind zulässig anlässlich von Neueröffnung, Umzug, Räumungsverkauf
von Geschäften am Ort der Leistung. Sie sind nicht zulässig, um auf Sonderangebote und andere sortiments-
oder leistungsbezogene Besonderheiten hinzuweisen.
(3) Zeitlich befristete Werbeanlagen sind zulässig in Form von textilen Transparenten, Fahnen und Schaufensterbeklebungen.
Sie dürfen höchstens 30% der Fassadenfläche einnehmen, hinter der eine Nutzung stattfindet.

Dies wurde dem Inhaber auch so per E-Mail mitgeteilt.

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass das Transparent dann nicht mehr lange hängen dürfte.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.03.2020 10:53 Uhr